Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 174

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erfüllt er dort zwar den öffentlich-rechtlichen Auftrag, hat damit aber in Wirklichkeit eine Feigenblattlösung geschaffen, und die große Reichweite wird nicht erzielt.

Dieser öffentlich-rechtliche Auftrag, das muss man ganz klar festhalten, ist dadurch eben ungenügend erfüllt. Dazu kommt noch, dass in den Nachrichtensendungen das Objektivitätsgebot immer wieder verletzt wird, dass man es seitens der ORF-Führung duldet, dass beispielsweise Nachrichtenredakteure, Programmgestalter ihre persön­liche politische Meinung in die Berichterstattung einfließen lassen. Ein leuchtendes Flaggschiff, das kennen wir alle, ist der Moderator der „ZIB 2“, der auf der einen Seite auf Twitter den linken Moralapostel gibt, als Twitter-Gott, und auf der anderen Seite kaum in der Lage ist, in der „ZIB“-Sendung mit seiner politischen Meinung hinterm Berg zu halten und eben auch dort den Moralapostel spielt. Ich denke, das ist eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks einfach unwürdig. Wenn man nach Deutschland blickt, sieht man, dort gibt es so etwas nicht. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Was in diesem Bereich weiters zu denken gibt, ist – gerade aktuell – die Sportbericht­erstattung: Man ist nicht in der Lage, mit Abermillionen – etwa im Vergleich zum Schwei­zer Fernsehen, geschweige denn zum deutschen Fernsehen, auch wenn dort mehr Geld da ist, das ist keine Frage – eine wirklich professionelle Berichterstattung zu machen; das ist das eine. Was Randsportarten betrifft, wie etwa Eishockey, so kommen diese im ORF gar nicht vor oder nur sehr wenig, weil man offensichtlich einem Sender wie ServusTV nicht zuspielen will und sich da einfach wie ein Kind benimmt und sagt: Was die anderen können, das dürfen wir nicht machen!

Für uns stehen damit die Zwangsgebühren mehr als infrage. Man sollte überhaupt darüber diskutieren, ob man ORF eins und Ö3 nicht vielleicht völlig in die freie Markt­wirtschaft entlässt und nur mehr jene ORF-Programme fördert – es gibt ja auch Landesstudios, die sehr gut arbeiten, sehr wertvolle Programme wie zum Beispiel Radio Kärnten oder Radio Steiermark –, die absolut diesem öffentlich-rechtlichen Auftrag nachkommen, die Gebühren also nur mehr dorthin gibt beziehungsweise die Gebühren anders verteilt.

Diese Rahmenbedingungen müssen wir als Gesetzgeber schaffen, das ist, glaube ich, ganz klar. Wir haben da immer wieder entsprechende Anträge eingebracht und werden das auch in Zukunft tun, und ich freue mich da auf eine gute Diskussion im Verfassungsausschuss.

Abschließend noch zum NEOS-Antrag bezüglich der Hearings, was Ministeramts­anwärter betrifft: Das halten wir nicht für gut, weil wir der Meinung sind, das soll der Wähler entscheiden. Es wurde heute schon von Kollegen Cap, glaube ich, richtiger­weise festgehalten, dass die Minister sich ohnehin permanent der Öffentlichkeit und der Opposition im Parlament stellen müssen. Und ich denke, der Kanzler – das würde theoretisch auch den Kanzler treffen – soll gewählt werden. Nur weil derzeit eine Partei einen Kanzler stellt, der nicht gewählt worden ist – das ist meines Erachtens deren Problem –, müssen wir jetzt nicht unbedingt Hearings einführen.

In diesem Sinne hoffe ich auf baldige Neuwahlen, damit eben dieser Umstand bereinigt wird, und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

17.08


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


17.08.45

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kanzler! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der letzten Woche viele launige Kommentare und hier auch ein paar launige Reden dazu, wie sich das alles abgespielt hat, gehört. Herr Lopatka als Frank Underwood


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