Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 184

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Und wenn immer vom Familienzeitbonus gesprochen wird, den es da gibt: Das ist kein Bonus, das ist ein Vorschuss auf den einen Monat, der hinten weggenommen und vorne drangesetzt wird, wenn zwei gleichzeitig zu Hause sind. Nur wie soll diese Väterbeteiligung ausschauen? – Der Vater hat keinen Kündigungsschutz. Welcher Vater wird sich da auf diese, sage ich einmal, Harakiri-Geschichte einlassen und dann zu Hause bleiben? (Beifall bei der FPÖ.)

Dann wird gesagt: Na ja, er kann das ja aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes einklagen. – Na super, bis das eingeklagt ist, ist die Familie schon ziemlich arm dran!

Oder die Härtefallverlängerung bei AlleinerzieherInnen: Allein schon die Härtefallver­längerung, was AlleinerzieherInnen betrifft, das ist ja auch so eine Geschichte, die nicht wirklich gut gewählt ist. Das Einkommen darf jetzt 1 400 € nicht übersteigen; das ist also von bisher 1 200 € auf 1 400 € erhöht worden, was im ersten Moment ja nicht schlecht ausschaut. Die Krux wiederum ist, dass die Familienbeihilfe in dieses Einkommen eingerechnet wird. Und es ist wirklich so, dass in vielen Fällen die Schlechterstellung für AlleinerzieherInnen nach wie vor gegeben ist.

Der Familienzeitbonus, wie ich schon gesagt habe, wird nicht funktionieren. Es gibt keinen Bonus, das ist falsch ausgedrückt. Es ist ein Vorschuss, der hinten wegge­nommen wird. Es waren bisher 30 plus sechs, in Zukunft sind es 30 plus fünf Monate, und diese 31 Tage müssen gleichzeitig von Vater und Mutter in Anspruch genommen werden. Es sind 700 € weniger, um die es im Zusammenhang mit diesem Familien­zeitbonus geht.

Dann haben wir den Partnerschaftsbonus: Das hört sich ja gut an, 500 € Partner­schaftsbonus, aber das betrifft ja nur diejenigen, die es schon immer gemacht haben, die sich diese Zeit aufteilen. Welche Familie kann sich das leisten: 500 € im Gegensatz zu dem, was der Vater vorher verdient hat, wenn er arbeiten gegangen ist? Auch das ist eine Sache, die hinkt.

Arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz ist beim Papamonat nicht gegeben. Genauso ist dieser Kündigungsschutz bei den Müttern, wenn sie die Langzeitvariante nehmen wollen, nicht gegeben. Sie haben 24 Monate Kündigungsschutz, 30 Monate können sie in Anspruch nehmen. Auch das ist, das sieht man, eine halbherzige Geschichte.

Wir sind der Meinung, das, was eine Väterbeteiligung vorantreiben kann, ist ein Antrag, den wir auch im Rahmen des Ausschusses gestellt haben und der im Rahmen des Ausschusses behandelt worden ist, nämlich dass die Zuverdienstgrenze abgeschafft werden soll, um eben den Vätern die Möglichkeit zu geben, sich mehr zu beteiligen.

Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge: Es ist ja in Ordnung, wenn diese 31 Tage Familienzeit abgedeckt sind – aber über den FLAF? Der FLAF ist nicht dazu ge­eignet, diese nicht wirklich direkten Familienleistungen abzudecken. So werden wir den FLAF, den Familienlastenausgleichsfonds, nie entschulden können. Das wird sich wie­der hinausziehen; vom Jahr 2018, von dem einmal die Rede war, hört man ohnehin schon lange nichts mehr, und dass 2019 etwas geschieht, werden wir auch nicht erleben.

Besonders interessant ist ein Initiativantrag aus Oberösterreich, der heuer im Jänner von ÖVP und FPÖ beschlossen wurde. Genau dieser Antrag hat mich dazu veranlasst, folgenden Entschließungsantrag einzubringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Keine Verschlechterungen für Familien und Alleinerziehende durch die Einführung des Kin­derbetreuungsgeld-Kontos!

 


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