Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 185

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die sicherstellt, dass es bei der Einführung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos zu keinen Verschlechterungen für Familien kommt, vor allem hinsichtlich der Beibehaltung der bestehenden Bezugsvarianten sowie der Höhe des Auszah­lungs­betrags des Kinderbetreuungsgeldes.“

*****

Meine Damen und Herren von der ÖVP, warum geht es in Oberösterreich und hier nicht, dass man da eine vernünftige Lösung findet?

Schauen wir uns unsere Forderungen im Zusammenhang mit dieser Reform betreffend das Kinderbetreuungsgeld an: eine einfache und nachvollziehbare Handhabung und Bürgernähe – nicht gegeben; eine echte Flexibilisierung durch Einführung eines Kinderbetreuungsgeld-Kontos – im Endeffekt auch nichts geworden; die Beibehaltung der 36 Monate, eine Langzeitvariante – auch nichts daraus geworden; keine Kürzun­gen der Beiträge – auch daraus ist nichts geworden; die Anpassung des arbeitsrecht­lichen Kündigungsschutzes an die Langzeitvariante oder dass die Väter da einen Kündigungsschutz haben – auch nichts geworden; die Abschaffung der Teilregelung, die wir uns wünschen würden – auch nichts geworden; eine Valorisierung seit Einführung des Kinderbetreuungsgelds – auch nichts geworden.

Meine Damen und Herren, wie sollen wir da zustimmen können, wenn nichts durch­gesetzt wird? Unsere Zustimmung wird dieses Kinderbetreuungsgeld-Konto nicht bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.46


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller und weiterer Abgeordneter

betreffend Keine Verschlechterungen für Familien und Alleinerziehende durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos!

eingebracht zu Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (1110 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG) erlassen wird sowie das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden (1154 d. B.) in der 132. Sitzung des Nationalrates am 15. Juni 2016

Neben Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie spielt die Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung eine wesentliche Rolle. Maßgeblich dafür ist das Kinderbetreuungsgeld.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite