Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 183

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7. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 154/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes (1156 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 bis 7, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße nun Frau Bundesministerin Dr. Karmasin.

Als Erste ist Frau Abgeordnete Kitzmüller zu Wort gemeldet. – Bitte.

17.37.13

 


Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Wir kom­men zu dem noch immer nicht besonders aufregenden Thema des Kinderbetreu­ungs­geld-Kontos, weil sich im Endeffekt ja nichts geändert hat. Die Verhandlungen sind abgebrochen worden, weil es geheißen hat, es gibt keine Einigung betreffend den Kündigungsschutz für Väter bei Inanspruchnahme des – noch immer schlecht benannten – Papamonats. Da hat es geheißen, es werde nicht weiter darüber gesprochen, einer hat dem anderen etwas vorgeworfen: Absolute Reformverweige­rung, das wurde Frau Minister Heinisch-Hosek vorgeworfen. Der ÖVP wurde von SPÖ-Seite vorgeworfen, dass der Abbruch der Verhandlungen trotzig und höchst unpro­fessionell sei. Was ist im Endeffekt herausgekommen? – Nichts wirklich Erfreuliches, es hat sich nichts geändert.

Das pauschale Kinderbetreuungsgeld soll laut Regierungsvereinbarung übersichtlich werden, flexibel werden, es soll vereinfacht werden, es soll transparent sein, und die Gesamtdauer der Elternkarenzzeit soll unangetastet bleiben. – Genau gar nichts davon ist eingehalten worden.

Vorweg gesagt: Wir sind einer Weiterentwicklung dieses pauschalen Kinderbetreu­ungs­gelds ja positiv gegenübergestanden, aber dem, was jetzt zustande gekommen ist, können wir nicht zustimmen. Es ist einfach so. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt keine Vereinfachung, es ist keine Transparenz gegeben, und von Flexibilität kann man auch nicht mehr sprechen. Es wurde sogar vom Sozialministerium fest­gestellt: Es ist „kaum vorstellbar, dass nicht rechtskundige Eltern die Materie in ihrer Komplexität durchblicken können.“ Die Kinderfreunde haben es ebenso angeprangert. Auch der Katholische Familienverband hat gesagt: „Das Lesen, Verstehen und die richtige Anwendung wird für die Betroffenen aus unserer Sicht noch unübersichtlicher und komplizierter.“ (Zwischenruf der Abg. Lueger. – Abg. Königsberger-Ludwig: Sie verstehen es einfach nicht!) – Egal, ob Sie dazwischenrufen, es wird nicht einfacher!

Das Zweite, das wir bekritteln, ist, dass es weiterhin keine Valorisierung des Kinder­betreuungsgelds gibt. Es gibt keine Wertanpassung, die Benachteiligung ist nach wie vor gegeben. Die Kürzung durch die Nichtvalorisierung des Kinderbetreuungsgelds beträgt 40 Prozent. Es ist also nur noch 60 Prozent dessen wert, was wir 2001 beschlossen haben.

Die maximale und beliebteste Variante, die Langvariante, ist auch gekürzt worden: Es sind nicht mehr 30 plus sechs Monate, sondern 30 plus fünf Monate. Bisher hatten AlleinerzieherInnen die Möglichkeit, 30 Monate in Anspruch zu nehmen, jetzt können sie 28 Monate in Anspruch nehmen; bisher hatten sie 13 080 €, in Zukunft bekommen sie 12 368 €.

 


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