Ich gebe Ihnen recht, das Gesetz zu lesen ist zwar schwierig, aber es ist auch nicht die Aufgabe der Eltern, dieses Gesetz zu lesen, sondern es liegt dann an uns, es liegt an der Frau Familienministerin, diese Informationen so weiterzugeben, dass es für die Eltern leicht anwendbar ist.
Daher haben wir das so weiterentwickelt: der gemeinsame Betrag, den auch du für positiv befunden hast – ein Kind, ein Betrag, und nimm die Zeit, wie du gerne möchtest! –; die unterschiedlichsten Bezugsvarianten; die Wechselmöglichkeit, die es vorher so auch nicht gegeben hat; der gemeinsame Bezug von Karenz, aber auch das Kinderbetreuungsgeld, das ist auch ein Novum in diesem Gesetz; die Zuverdienstgrenze wurde angehoben, das hilft auch den AlleinerzieherInnen; die Familienzeit, das kennt ihr aus der Diskussion, die wir bereits im Ausschuss gehabt haben. Ich kann mit dem Begriff des Familienzeitbonus nicht wirklich etwas anfangen, denn ein Bonus ist immer etwas, von dem man sich etwas Zusätzliches erwartet. Vielleicht fällt uns bei der Evaluierung noch etwas Neues ein, denn es ist nicht zusätzlich, sondern es wird abgezogen – das stimmt.
Um gleich auf den Rechtsanspruch der Väter zu kommen: Ja, wir waren davor auch für einen Rechtsanspruch der Väter. Ja, wir waren auch für einen Kündigungsschutz der Väter. Das war im Augenblick nicht möglich, mit dem Wissen, dass es durch das Gleichbehandlungsgesetz auf europäischer Ebene geregelt ist – und dass das ganz einfach jetzt einmal der erste Schritt in die richtige Richtung ist. Darum bin ich sehr froh, dass wir zu dieser zusätzlichen Evaluierung gekommen sind.
Die Evaluierung wird stattfinden, und bei dieser Evaluierung werden wir erstens die Väterbeteiligung prüfen, die mit einem europäischen Projekt der Väterbeteiligung noch zusätzlich vom Sozialminister unterstützt wird. Dann haben wir noch den Partnerschaftsbonus – wie wird dieser angenommen, oder wird er nicht angenommen? –, Alleinerzieherinnen, und ich bin auch sehr, sehr froh darüber, dass es einen Onlinerechner geben soll, mit dem sich Eltern dann wirklich ausrechnen können, wie das finanziell ausschaut. – Das ist auch die entscheidende Frage, denn keine Familie entscheidet sich gegen das Börserl. Da brauchen wir uns nichts vorzumachen, das wird auch in Zukunft so sein.
Ein weiterer meiner Meinung nach sehr positiver Effekt ist, dass das erste Mal mit diesem Gesetz die Krisenpflegeeltern berücksichtigt wurden. Das ist sicher eine große Hilfe für Krisenpflegeeltern.
Wir erinnern uns auch noch an die Beschwerden, die wir zu Recht hatten, beim Tod eines Kindes, wenn dieser nicht rechtzeitig gemeldet wurde, weil die Eltern von diesem tragischen Vorfall so schockiert waren, mussten diese das Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen. Auch da wurde eine Lösung gefunden, damit es, wenn es innerhalb von 31 Tagen gemeldet wird, zu keiner Rückforderung kommt. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Frau Kollegin Kitzmüller, ich finde das recht spannend. Sie stellen sich hier heraus und sagen: Es ist nichts geschehen! Wir alle reden jetzt darüber, was alles passiert ist. Das, was für mich so spannend ist: Das Alte war Ihnen zu kompliziert. Jetzt haben wir etwas Neues kreiert, aber das Neue wollen Sie nicht, denn eigentlich war das Alte eh gut, daher darf man das Alte nicht verändern, dass das Neue in Kraft treten kann. (Abg. Kitzmüller: … einfach zuhören und lesen, dann …!)
Also irgendwie kenne ich mich nicht so ganz aus. Es wäre schlau gewesen, wenn Sie konkrete Vorschläge gebracht hätten (Abg. Kitzmüller: Haben wir doch eingebracht! – Zwischenruf des Abg. Darmann), diese auch in der Diskussion eingebracht hätten,
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