Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 199

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Im Gegensatz zu den Pensionen werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kinder­absetzbetrag und Pflegegeld nicht regelmäßig erhöht. Der Verbraucher­preis­index steigt aber, wie die Statistik Austria darstellt:

Quelle: Statistik Austria, 19.1.2016, Pressekonferenz zur Inflation im Jahr 2015

Notwendig ist eine jährliche Anpassung der Familienleistungen an den Verbraucher­preisindex. Angepasste Familienleistungen stärken auch die Kaufkraft der Familien und damit die gesamte österreichische Wirtschaft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Familienausschuss wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine jährliche Anpassung des Kindergeldes, der Familienbeihilfe, des Pflegegeldes und des Kinderabsetzbetrages an den Verbraucherpreisindex vorsieht.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Verbesserte Anrechnung der Pensionszeiten pro Kind für die Kindererzie­hungszeit“

Eingebracht in der 132. Sitzung des Nationalrates am 15.06.2016 im Zuge der Debatte zum TOP 5 - Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (1110 d.B.): Bundes-gesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG) erlassen wird sowie das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden (1154 d.B.)

Laut einschlägiger Fachliteratur ist die Leistung erziehender Mütter gesellschaftlich wesentlich unterbewertet. Eine große Benachteiligung ist der Umstand, dass die Mütter, die ihre Kinder in einem kürzeren Abstand als vier Jahre geboren haben, nicht für jedes Kind die vollen Versicherungszeiten für die Pension angerechnet bekommen -


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