Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 198

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„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Familie und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Pensionsanrechnung für Kindererziehungszeiten neu regelt, damit die Mütter, die ihre Kinder in einem kürzeren Abstand als vier Jahre geboren haben, die vollen Versiche­rungszeiten für jedes Kind angerechnet bekommen.“

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Ich habe ganz besonders die Mütter betont, und wenn es Väter gibt, die geboren haben, werden sie eingeschlossen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

18.14


Präsident Karlheinz Kopf: Die von Herrn Abgeordnetem Steinbichler eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Jährliche Valorisierung der Familienleistungen“

Eingebracht in der 132. Sitzung des Nationalrates am 15.06.2016 im Zuge der Debatte zum TOP 5 - Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (1110 d.B.): Bundes-gesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG) erlassen wird sowie das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­ge­setz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden (1154 d.B.)

Über ihre gesellschaftspolitische Bedeutung hinaus stellen Familien auch einen wesentlichen wirtschaftlichen Faktor dar. Die Leistungen, die in österreichischen Familien gratis erbracht werden, sind von zahlreichen Erhebungen und Untersuchun­gen gestützt. Aktuelle Schätzungen, die den zeitlichen Aufwand für die unentgeltlichen Leistungen der Familien (Erziehung, Pflege etc.) in Geld messen, kommen zu dem Ergebnis, dass sich der Wert der Familienarbeit in Österreich pro Jahr mit rund € 60 Milliarden (berechnet nach Mindestlohntarifen brutto inklusive Überstundenabgeltun­gen) beziffern lässt.

Nach den Schätzungen des WIFO betragen die direkten Kinderkosten rund 500 € pro Kind und Monat. Der Verdienstentgang von Frauen erreicht − je nach Kinderzahl und Erwerbstätigkeit der Mutter − kumuliert bis zum 17. Lebensjahr des Kindes zwischen € 107.000 und € 220.000. Die öffentlichen Transfers betragen im Durchschnitt aller kinderbetreuenden Haushalte 10% des Nettohaushaltseinkommens und gleichen damit die Kinderkosten nicht aus.

Auch wenn die Familienbeihilfe einmalig erhöht wurde und der Kinderabsetzbetrag ab sofort höher ist, wird die jährliche Inflation nicht berücksichtigt. Unsere Familien müs­sen mit den ständigen Teuerungen klarkommen. Diese werden bei weitem nicht wett­macht.

 


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