Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 201

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

18.14.22

Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Kinderbetreuungsgeld-Konto war eine schwere und lange, aber gesunde und natürliche Geburt. Es ist die größte Reform des Kinderbetreuungsgeldes seit 2002, seit der Einführung, und wir sind schon einigermaßen stolz, dass wir dieses Projekt mit 1. März 2017 in die Umsetzung bringen.

Was ist neu? – Die vier Pauschalvarianten werden in ein Konto umgewandelt, und das ist einigermaßen revolutionär, weil bis dato bei vier Varianten unterschiedliche Gesamtbeträge ausbezahlt wurden und damit unterschiedliche Varianten auch vom Gesetzgeber unterschiedlich bewertet und unterstützt wurden. Jetzt gibt es einen Be­trag, nämlich bis zu 15 449 € für jedes Kind in einem Korridor zwischen 12 und 35 Monaten, frei wählbar auf Tagesbasis. Das heißt, damit haben wir mehr Indivi­dualität, mehr Flexibilität, mehr Wahlfreiheit und mehr Bürgernähe. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was mir von Anfang an immer besonders wichtig war, Kollege Pock, waren die Väterbeteiligung und ein partnerschaftliches Familienmodell. Dafür habe ich seit Anfang meiner Amtsperiode gekämpft und mich eingesetzt, und das ist in allen Facetten und in allen Bereichen, in denen ich es mir gewünscht habe, gelungen. Wir haben den für Väter reservierten Anteil von 16,7 Prozent auf 20 Prozent erhöht, der verfällt, wenn der zweite Elternteil – auch Vater genannt – ihn nicht nimmt. Das heißt, damit haben wir eine stärkere Bewertung und Unterstützung der Väterbeteiligung.

Wir haben zum Zweiten, und das ist mir ein besonderes Herzensanliegen gewesen, den Partnerschaftsbonus umsetzen können. Das heißt, wenn beide Elternteile annä­hernd gleich das Kindergeld beziehen, gibt es einen zusätzlichen finanziellen Bonus von 1 000 €. Das ist einigermaßen beachtenswert, denn das ist das erste Gesetz, das das partnerschaftliche Familienmodell gesetzlich festschreibt und finanziell unterstützt und belohnt. Das ist, glaube ich, ein ganz, ganz starkes Bekenntnis der Bundes­regierung und selbstverständlich Gesellschaftspolitik und die Anpassung an moderne Familienbilder. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Natürlich ist die Familienzeit auch ein ganz zentraler Schwerpunkt dieses neuen Gesetzes. Die Möglichkeit, nach der Geburt gemeinsam mit der Mutter diese Familien­zeit bezahlt in Anspruch zu nehmen, ist für Österreich etwas ganz Neues und etwas, was die Väterbeteiligung entsprechend erhöhen wird.

Und ja, wir haben in den Erläuterungen 3 Prozent für den Partnerschaftsbonus fest­gesetzt. Aber es geht da nicht ausschließlich um den Partnerschaftsbonus, es geht um die Väterbeteiligung, die jetzt bei 16 Prozent liegt, und wenn wir über die Familienzeit den Väteranteil auf 25, 30 Prozent verdoppeln würden, dann, glaube ich, wäre das ein Riesenerfolg, den dieses Gesetz ermöglicht.

Abgesehen von der Familienzeit haben wir die flexiblere Wechselmöglichkeit, wie auch schon von Kollegin Kitzmüller erläutert. Wir schaffen jetzt aufgrund dieser Verein­fachung auf Tagesbasis und mit einem Betrag die Möglichkeit, einmal wechseln zu können, sodass eine Anpassung an Lebensbedingungen, an Betreuungssituationen und auch an Herausforderungen am Arbeitsplatz möglich wird.

Die Alleinerzieherinnen wurden schon angesprochen. Nur nebenbei erwähnt: Auch bei Alleinerzieherinnen gibt es einen Vater, und der Vater kann sich auch entsprechend einbringen, wenn der gemeinsame Haushalt mit dem Vater ermöglicht wird. Und dann kann auch der Väteranteil und letztendlich auch der Partnerschaftsbonus … (Abg. Schwentner: Das sind doch Alleinerzieherinnen! – Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) – Es gibt einen Vater zu jedem Kind, und der hat eine Verantwortung! (Abg. Kickl: Aber


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite