Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 202

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im gemeinsamen Haushalt! – Zwischenrufe der Abgeordneten Schwentner und Kitz­müller.) – Nein, es muss das Kind mit dem Elternteil, der bezieht, gemeldet sein. Ja, und das ist einmal der Vater, einmal die Mutter. Ja, das ist Realität. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schwentner: Die Realität schaut anders aus!) Und die Väter haben, auch wenn die Beziehung auseinandergeht, eine Verantwortung dem Kind gegenüber, Betreuung herzustellen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schwentner.)

Zusätzlich ist es gelungen, dass die Familienzeit und der Partnerschaftsbonus im einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ermöglicht werden. Ich möchte nur eines noch einmal ergänzen: Wenn Familien den Partnerschaftsbonus umsetzen und ihr Leben entsprechend anpassen, dann gibt es bis zu 16 449 € für diese Familie, für dieses Kind, und das sind rund 2 500 € mehr als jetzt bei einer Kurzvariante. Also die Steigerung ist schon sehr deutlich.

An dieser Stelle möchte ich mich auch bei allen Mitarbeitern im Haus und in meinem Team besonders bedanken, auch bei Kollegin Gabriele Heinisch-Hosek. Wir haben uns einige Diskussionen geliefert, aber letztendlich sind wir, glaube ich, bei einem sehr guten Endergebnis gelandet (Abg. Heinisch-Hosek nickt zustimmend), und das ist wirklich ausgesprochen erfreulich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jetzt geht es an die Vorbereitungen – sprich: an den immer wieder zitierten Online-Rechner, an all die Folder, die Internet-Informationsoffensive –, und seien Sie getrost, wir werden das Konto entsprechend transparent und einfach vermitteln. Wie schon Frau Lueger gesagt hat: Die Eltern werden nicht ermutigt, das Gesetz zu lesen, sondern werden eine sehr bürgernahe und einfache Ausfüllmöglichkeit erhalten.

Danke und auf zum nächsten Schritt zum familienfreundlichsten Land Europas! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.20


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Gamon zu Wort. – Bitte.

 


18.20.48

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich habe jetzt – weil Sie gesagt haben, dass das, was jetzt hier wahrscheinlich be­schlos­sen wird, „revolutionär“ wäre – noch herausgesucht, was denn der Duden dazu sagt, was revolutionär wirklich bedeuten würde: „eine tiefgreifende Wandlung bewir­kend“. Ich befürchte, dass dieses Gesetz vielleicht ein paar Dinge ändern wird, aber es wird ganz sicher keine tiefgreifende Wandlung in unserem Land, in unserer Gesell­schaft, in der wir Familie leben können, bewirken.

Familienpolitik ist ja in Österreich leider – was heißt „leider“?, sie ist es – auch Frauen­politik, weil wir da so von Geschlechterstereotypen, von Rollenverständnissen geleitet sind wie in keinem anderen Bereich, und deshalb ist es auch wichtig, anzusprechen, was dieses Gesetz eigentlich für Auswirkungen auf die Frauen in Österreich haben wird.

Es gibt nämlich ein Ziel, das damit ganz sicher nicht erfüllt wird – das wäre wirklich revolutionär gewesen –, nämlich dass wir es irgendwann zu einer echten Fifty-fifty-Aufteilung in der Kindererziehung schaffen. (Beifall bei den NEOS und bei Abge­ordneten der SPÖ.) Das wäre wirklich revolutionär. Es wird sich nichts daran ändern, dass es weiterhin die Frauen sind, die den Großteil der Kinderbetreuungsarbeit übernehmen, die längere Erwerbsunterbrechungen haben. Es sind immer noch die Frauen, die diese Arbeit in Österreich machen und dadurch enorme Nachteile haben.

 


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