Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 203

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Wir reden immer von Väterbeteiligung – Beteiligung impliziert ja irgendwie, dass wir wollen, dass sich der Anteil ein bisschen erhöht, aber es soll dann bitte nicht fifty-fifty sein, denn wir denken immer noch in diesem Rollenverständnis, dass grundsätzlich schon einmal die Frau diesen Job übernehmen sollte. (Zwischenruf des Abg. Wöginger. – Zwischenbemerkung von Bundesministerin Karmasin.) Wir verlangen Frauen ab, wirklich Superkräfte zu entwickeln – die sollen Kinder und Karriere unter einen Hut bringen, sich dann auch nicht über den Gender Pay Gap aufregen, weil das ist sicher frei erfunden, kommt dann aus dieser Richtung (in Richtung FPÖ), und es wird das gesellschaftliche Bild vermittelt, dass immer noch der Mann allein das Einkommen nach Hause bringt.

Ich glaube ganz ehrlich, dass es wesentlich ist, dass Familienpolitik eben dazu beiträgt, dass Frauen in der Zukunft die gleichen Chancen haben am Arbeitsmarkt, dass Frauen nicht in Altersarmut schlittern. Das sollte eigentlich die Aufgabe sein, das wäre wirklich etwas Revolutionäres gewesen. (Abg. Kickl: Das ist aber jetzt Frauenpolitik!) Und wissen Sie, woran das scheitert? – Unter anderem daran, dass wir immer noch eine unterschiedliche Dauer haben (Abg. Kickl: Das ist aber jetzt Frauenpolitik!), was die Karenz und den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes betrifft. Das ist ja absurd! Das ist ein direkter monetärer Anreiz, dass Frauen sich aus dem Recht auf Rückkehr in ihren Job hinausbewegen. So wird der Wiedereinstieg in den Beruf extrem erschwert. Das ist ein direkter Anreiz, das ist eine mit Steuergeld subventionierte Ungleichbehand­lungs­politik, und ich finde es elend, dass wir das nicht ändern.

Deshalb ist es für uns wichtig, dass die Höchstdauer des Kinderbetreuungsgeldbezugs endlich mit der Höchstdauer der Karenz harmonisiert wird. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Das ist wirklich ein essenzieller Punkt, der damit immer noch nicht gelöst wird, weshalb ich folgenden Antrag einbringe:

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Familienausschusses, 1154 der Beilagen, angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In Artikel 2 Z 11 wird in § 5 Abs. 1 die Zahl „851“ durch „731“ ersetzt.

II. In Artikel 2 Z 11 wird in § 5 Abs. 2 die Zahl „1063“ durch „914“ ersetzt.

III. In Artikel 2 Z 35 wird in § 24b Abs. 2 die Zahl „426“ durch „457“ und die Zahl „61“ durch „92“ ersetzt.

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Danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Schwentner.)

18.24


Präsident Karlheinz Kopf: Der von der Frau Abgeordneten Gamon soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kollegin und Kollegen zum Bericht des Familienausschusses (1154 d.B.) über die Regierungsvorlage (1110 d.B.): Bun-


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