Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 225

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Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen wollen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 153.)

19.34.039. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1084 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz – AuBG) erlassen und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird (1160 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1112 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Verein­ten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) (1162 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Jetzt kommen wir zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.

 


19.35.20

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Außenminister! Hohes Haus! Ich nehme Stellung zur Regierungsvorlage über das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen erlassen und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird.

Es dreht sich, das müssen wir zuvor einmal festhalten, nicht um untergeordnete Tätigkeiten, um sogenannte Hilfsarbeiten, sondern dieses Gesetz hat doch so verant­wor­tungsvolle Tätigkeiten wie beispielsweise aus dem Rechtsbereich oder aus dem Gesundheitsbereich zum Inhalt, dass man eben davon ausgeht, dass man genau hinschauen muss, wie man die Bildungsabschlüsse, die nicht in Österreich erlangt worden sind, mit den österreichischen sozusagen gleichsetzt, nostrifiziert.

Im Motivenbericht ist ein OECD-Bericht zu finden, der feststellt, dass für Personen mit Migrationshintergrund, die ihre Qualifikation im Ausland erworben haben, eine niedrigere Beschäftigungsquote, rund 77 Prozent, gegeben ist, als für jene Personen mit Migrationshintergrund, die ihre Qualifikation im Inland erworben haben. Diese bekommen nämlich zu 87 Prozent eine Beschäftigung, einen Job. Dann wird daraus gefolgert, dass diese Fakten darauf hindeuten, dass Personen mit Migrationshinter­grund, die eine ausländische Ausbildung vorweisen können, deutliche Nachteile am Arbeitsmarkt hinnehmen müssen.

Ich halte diesen Schluss zunächst einmal für nicht so zulässig. Ich würde den Schluss daraus ziehen, dass österreichische Arbeitgeber den einheimischen Abschlüssen mehr vertrauen als den ausländischen Abschlüssen, denn, wie gesagt, es geht in beiden Fällen um Personen mit Migrationshintergrund. Den Schluss sehe ich also, ehrlich gesagt, nicht als zwingend an, andere auch nicht.

 


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