anschauen, was sich mit dieser Vorlage ändert, die heute beschlossen werden wird, und wenn wir bei den konkreten Beispielen von den Krankenpflegern und von den Ärztinnen mit Diplomen aus dem Ausland bleiben, dann lautet die Antwort: Leider ändert sich gar nichts. Es bleibt nämlich genau gleich bürokratisch mit parallel geführten Verfahren bei unterschiedlichen Behörden, und genau die seit drei Jahren angekündigte Vereinheitlichung, Verbesserung, Verschlankung der Strukturen für eine raschere, bessere, effizientere Anerkennung von mitgebrachten Berufsausbildungen und -qualifikationen geschieht leider nicht.
Sehr geehrter Herr Bundesminister Kurz! Sie haben ungefähr drei Jahre lang angekündigt, es werde ein bahnbrechendes Gesetz, dass man sich an Deutschland orientieren würde, wo übrigens ein Berufsanerkennungsgesetz auf Bundesebene schon 2012 beschlossen wurde. Es waren hohe Erwartungen, die da geweckt wurden, aber diese Vorlage kann diesen hohen Erwartungen leider nicht gerecht werden. Wie auch die Beispiele der ausländischen Krankenpfleger und der ausländischen Ärztinnen zeigen, bleibt fast alles beim Alten.
Es gibt ein paar wenige positive Punkte. Es ist prinzipiell sinnvoll, dass Menschen, die einen Beruf erlernt haben und die Kenntnisse und Berufserfahrung mitbringen, diese in Österreich einsetzen können, auch wenn sie beispielsweise kein Diplom vorweisen können, weil sie aus dem Land, in dem sie ausgebildet wurden, flüchten mussten. Dass man den Weg der Anerkennung von Qualifikationen durch praktische und auch theoretische Prüfungen eröffnet, ist prinzipiell positiv. Es ist auch positiv, dass zum Beispiel die bestehende Homepage für die Berufsanerkennung ausgebaut wird und in Zukunft mit wesentlich mehr Informationen aufwarten wird können.
Gleichzeitig ist es so, dass die nötige Entrümpelung der Gewerbeordnung wieder einmal nicht geschieht. Zum Beispiel braucht man nicht nur für Installateur oder Elektriker einen Gewerbeschein beziehungsweise sind nicht nur diese Gewerbe reglementierte Gewerbe, sondern zum Beispiel nicht nachvollziehbarerweise auch Damenschneider oder Damenschneiderin, wo man sich fragt, was daran reglementiertes Gewerbe sein soll, und zwar sowohl für Inländer als auch für Ausländer. Genau diese notwendige Entrümpelung der Gewerbeordnung geschieht wieder einmal nicht, und genau diese Chance hätte man nützen können, um sowohl die Gewerbeordnung zu modernisieren als auch die absurde Situation hinsichtlich der Anerkennung von Krankenpflegern, Ärztinnen und Ärzten, die ich im Detail geschildert habe, wirklich zu reformieren. (Beifall bei den Grünen.)
Deshalb haben wir im zuständigen Ausschuss auch einen Verbesserungsantrag für die Schaffung eines effizienten Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes gestellt. Dieser Antrag wurde in üblicher Manier von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Das wird die Tatsache aber leider nicht verändern, dass das, was Sie heute beschließen wollen, sehr weit hinter den Erwartungen zurückbleibt und in der Praxis sehr, sehr, sehr wenig verändern und verbessern wird.
Weil aber ein Anerkennungs- und Bewertungsgesetz prinzipiell ein Schritt in die richtige Richtung ist, werden wir der Vorlage zustimmen. Wir sagen aber auch heute schon, dass man sich ganz genau anschauen muss, wie und ob sich dieses Gesetz auswirkt, weil es, wie bereits erwähnt, massive Schwachstellen und Lücken aufweist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
19.51
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite