Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 249

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Was ist in Österreich geschehen? – Trotz des Entschließungsantrages habe ich per­sönlich keine Intensivierung der Bemühungen wahrgenommen, hier mehr zu tun. Seitens des Außenministeriums wird immer wieder betont: Ja, es wird interveniert, bilateral, bei Besuchen und so weiter! Auf der Homepage des BMEIA findet man einen Absatz zur Todesstrafe, in dem beteuert wird, dass das eine Priorität ist. Aber wenn man im Kapitel Menschenrechte weitersucht, so sieht man, es werden dort neun Prioritäten aufgelistet und die Abschaffung der Todesstrafe kommt unter diesen Prioritäten nicht vor.

Na gut, das ist für mich ein halbherziger Einsatz, der aber nicht überraschen sollte, denn der Entschließungsantrag war auch ziemlich schwach und bestand eigentlich aus einer Aneinanderreihung von Worthülsen, von bestenfalls unverfänglichen bis weit­gehend inhaltsleeren Forderungen, also von einem Push kann nicht geredet werden. Ich werde nicht alles vorlesen, aber ein paar Beispiele daraus: 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Initiativen (…) voranzutreiben, (…) für ein Moratorium zu werben“ und mit „zivilgesellschaftlichen Organisationen“, die für die Abschaffung der Todesstrafe arbeiten, „zusammenzuarbeiten und diese (…) zu unter­stützen“. – No na!

Ich habe ein bisschen recherchiert, und interessant ist eigentlich, dass ich einen fast wortgleichen Entschließungsantrag aus dem Februar 2012 gefunden habe und dann – noch weiter zurück – noch einmal einen aus dem Dezember 2010. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, sie möge doch China an die völkerrechtlichen Verpflich­tungen erinnern oder vielleicht Russland auffordern, das Dreizehnte Zusatzprotokoll zur EMRK zu unterzeichnen – also alles nur sehr halbherzige Wiederaufwärmversuche einer doch sehr dünnen Suppe.

Deshalb haben wir NEOS einen Entschließungsantrag eingebracht, der konkrete, sicht­bare, mutige Schritte im Sinne der eingangs erwähnten Statements der Kollegen Berlakovich und Feichtinger forderte. Und zwar ging es um Folgendes: erstens, dass das Außenministerium die Liste der Länder, die die Todesstrafe noch vollstrecken, einfach auf seiner Homepage bringt. Diese Liste kann man natürlich auch bei Amnesty International oder bei Human Rights Watch finden, aber es ist schon etwas anderes, wenn diese Liste auf der Homepage eines Außenministeriums gefunden wird. Zweitens verlangen wir, dass Österreich bei der Wahl von Ländern in den leitenden Gremien von internationalen Organisationen diesen Ländern die Stimme verweigert.

Ich möchte schon betonen, worum es geht: Es geht nicht um Sanktionen, es geht nicht um den Abbruch der diplomatischen Beziehungen, es geht nicht einmal um eine Ver­rin­gerung der wirtschaftlichen Beziehungen, was die Grünen in diesem Zusammen­hang immer wieder fordern, sondern es geht nur darum, dass Österreich von vorn­herein klarstellen würde, dass zum Beispiel Saudi-Arabien auf keinen Fall die öster­reichische Stimme bei der Wahl in den Menschenrechtsbeirat bekommen würde, wie es vielleicht vor ein paar Jahren der Fall war; wir wissen es nicht genau.

Es ist natürlich zutiefst enttäuschend, dass dieser Antrag mit der Begründung seitens der Kollegin Bayr, er sei zu weit gehend, abgelehnt wurde, denn wir können doch nicht zwei ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates a priori die Stimme verweigern, nämlich China und den USA, die die Todesstrafe haben. Die anderen haben sie nicht. (Abg. Bayr: Drei!) Russland hat sie de facto abgeschafft – also drei, meinetwegen.

Ich frage: Warum denn nicht? Trauen wir uns nicht? Wir maßen uns ja kein Vetorecht an, es gibt auch weiterhin noch 200 Mitglieder der Vereinten Nationen, die diesen Mörderstaaten durchaus ihre Stimme geben können, wenn sie es wollen. Ist uns die Abschaffung der Todesstrafe doch nicht so wichtig, dass wir nicht bereit sind, auf


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