Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 248

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1148 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen.

21.01.0413. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1674/A(E) der Abge­ordneten Dr. Josef Cap, Dr. Reinhold Lopatka, Tanja Windbüchler-Souschill, Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bedeutung der Vereinten Nationen (1164 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1651/A(E) der Abgeordneten Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Wahl von Staaten oder deren Vertretern beziehungsweise deren Angehörigen in internationale Gremien (1166 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Vavrik. – Bitte.

 


21.01.53

Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Bürger und Bürgerinnen! „Die Todesstrafe wider­spricht wohl dem wichtigsten Menschenrecht, nämlich dem Recht auf Leben.“ – Das waren die Worte von Ihnen, Herr Kollege Berlakovich, letztes Jahr im Februar.

Ich möchte ein anderes Zitat des Kollegen Feichtinger von der SPÖ anschließen. Er ist heute nicht da – ich glaube, er musste kurzfristig seinen Sitz räumen (Abg. Lopatka: Er kommt wieder!), aber er kommt, wie ich meine, wieder zu uns zurück. Er beteuerte – und ich zitiere ihn –, es „wird das offizielle Österreich nicht nachlassen, (…) alles zu tun, damit die Todesstrafe weltweit abgeschafft wird“. Anlass dieser beiden Statements war die Verabschiedung – damals, im Februar 2015, vor eineinhalb Jahren – eines Entschließungsantrages mit dem Titel „Bewahrung der Vorreiterrolle Österreichs zur Abschaffung der Todesstrafe“.

Die Begründung über zwei Seiten war ziemlich lang, aber der Anlass war, dass man Angst hatte, dass ein gewisser Rückfall erfolgte, denn nach Jahren des Fortschritts war im Jahr davor die Zahl der Hinrichtungen um 15 Prozent gestiegen. Die Entschließung wurde auch einstimmig angenommen.

Was ist seitdem passiert? – Leider nichts Gutes. Auf der internationalen Ebene hat sich die Zahl der Staaten, die die Todesstrafe vollstrecken, um drei auf 25 erhöht, vor allem aber ist die Zahl der Hinrichtungen weltweit geradezu explodiert, um plus 54 Prozent auf den höchsten Stand seit 25 Jahren. Mehrere Staaten, die ein Moratorium ausge­sprochen hatten, haben dieses ausgesetzt, allen voran Pakistan, das gleich ein paar hundert Leute hingerichtet hat. Andere Staaten spielen mit dem Gedanken, die Todesstrafe wieder einzuführen, zum Beispiel letztens die Philippinen, aber auch ein Nachbarland wie zum Beispiel Ungarn. Also es droht leider eine gewisse Trendumkehr.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite