Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 260

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Brüssel genannt worden. Dort sind Regierungschefs angetanzt, von Afrika sowieso, aber auch von Europa – und Österreich ist dort nur mit einem Botschafter vertreten gewesen.

Gefahr besteht auch im Verzug, sage ich jetzt, wenn im Juli – wie vorhin im Zusam­menhang mit der Mongolei erwähnt – in Ulan-Bator der Asien-Europa-Gipfel stattfindet, für den angekündigt und bestätigt ist, dass die deutsche Kanzlerin kommt, dass die Premierminister aus England und aus Frankreich kommen, und Österreich zwar irgendwie angedeutet hat, es werde diesmal ein bisschen prominenter auftreten, aber bis heute noch keine tatsächliche Nominierung vorgenommen hat. Das ist insofern schade, als dass nicht nur diese einzelnen Länder, wo diese Konferenzen stattfinden, sondern die ganzen Regionen das sehr, sehr ernst nehmen und sehr, sehr genau beobachten, wie wir dort auftreten, und, falls wir so lax damit umgehen, das als eindeu­tige Brüskierung gesehen wird.

Deswegen mein Appell, Herr Minister: Sie sind der Außenminister – natürlich können Sie den Herrn Bundeskanzler anstoßen, da tätig zu sein!

Zur Todesstrafe ein wichtiger Punkt, es ist schon sehr viel darüber gesagt worden: Aus humanitärer und humanistischer Sicht ist es beschämend, dass weltweit immer noch knapp 100 Regierungen die Todesstrafe für ein probates Mittel halten, um Ordnung und Gerechtigkeit in ihren Staaten zu garantieren. Abgesehen davon, dass es höchst fraglich ist, ob Sterben per Gesetz potenzielle Täter tatsächlich abschreckt, sind Hinrichtungen einer aufgeklärten Gesellschaft unwürdig.

Es gibt gottlob weltweit den Trend zur Abschaffung, der nicht mehr umkehrbar ist, dennoch ist der Kreis jener Staaten, die nach wie vor Hinrichtungen vornehmen, erschreckend groß, wobei laut jüngst veröffentlichten Statistiken die Anwendung der Todesstrafe im Jahr 2015 von zwei gegensätzlichen Entwicklungen geprägt war:

Die Zahl der Hinrichtungen nahm gegenüber dem Vorjahr um 54 Prozent zu. Mindes­tens 1 634 Menschen wurden weltweit exekutiert. Das waren 573 mehr als noch 2014 und ein Rekord innerhalb der letzten 25 Jahre. Andererseits schafften vier Länder die Todesstrafe für alle Straftaten ab, und das ist, jetzt bezogen auf das letzte Jahrzehnt, der größte Sprung vorwärts auf dem Weg zu einer Welt ohne Todesstrafe.

Der Weg ist noch lang. Bis heute haben 102 Staaten die Todesstrafe vollständig abge­schafft, sechs Staaten sehen sie nur mehr für außergewöhnliche Vergehen wie Kriegs­verbrechen vor, und 32 Staaten haben Hinrichtungen zwar in der Praxis, nicht aber dem Gesetz nach abgeschafft. Umso erfreulicher ist es, dass alle hier im Haus vertretenen Fraktionen offensiv für die Abschaffung der Todesstrafe eintreten. Aller­dings gehen die Meinungen darüber, wie das zu erreichen sei, auseinander.

Der Antrag der NEOS, der heute besprochen wird, ist ambitioniert, aber – Sie wissen ja, wir haben das schon im Ausschuss gesagt – nicht praktikabel. Wir werden ihm nicht zustimmen können, weil er einfach weltfremd, lebensfremd ist. Österreich kann nicht darauf drängen, dass den größten Staaten in der UNO das Stimmrecht entzogen wird, damit machen wir uns lächerlich. Das wäre, wie gesagt, ein nettes Ansinnen, ehrenhaft, aber in der Praxis schlicht und einfach nicht umsetzbar.

Dem dem Ausschussbericht angeschlossenen Selbständigen Entschließungsantrag betreffend aktive Mitwirkung Österreichs bei der weltweiten Abschaffung der Todes­strafe, dem im Ausschuss auch meine Fraktion beigetreten ist, werden wir naturgemäß auch hier zustimmen. Er sieht im Wesentlichen vor, die Initiativen der Vereinten Nationen für die weltweite Ächtung der Todesstrafe voranzutreiben und jene Länder, welche die Resolution für ein weltweites Moratorium von Hinrichtungen bisher nicht unterstützt haben, zu einem Umdenken zu bewegen. Wir sind uns darüber im Klaren,


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