Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll134. Sitzung / Seite 30

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Regierungsmitgliedern zu befriedigen, die sich im Zuge der Regierungsumbildung er­geben haben. Konkret sollen die Kompetenzen für Frauen- und Gleichstellungsangele­genheiten vom Bildungsministerium zur Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser wan­dern. Als Folge davon ist auch eine Umbenennung des Gesundheitsministeriums in Bun­desministerium für Gesundheit und Frauen vorgesehen.

Abgesehen davon, dass Männer im Gegensatz zu Frauen offenbar nicht eines beson­deren Schutzes, einer Unterstützung, einer Gleichbehandlung bedürfen und sie sich de facto im Bundesministeriengesetz überhaupt nicht wiederfinden, gendert man lieber wei­ter und schafft neue Kompetenzen für die Koordination des Gender-Mainstreaming.

Eines sage ich Ihnen schon: Dabei hätten unsere Frauen Hilfe wirklich dringend nötig. Da frage ich schon die SPÖ und ihre starken Gewerkschaften: Wo sind Sie beziehungs­weise wo waren Sie in den vergangenen Jahren, um den Frauen zu helfen, damit sie in der Privatwirtschaft endlich gleichen Lohn für gleiche Arbeit kriegen? Wo waren Sie denn? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schwentner: Sie werden dafür sorgen!)

Und ich frage die ÖVP: Wo sind denn Sie, wenn es darum geht, unseren Frauen, die bereit sind, ihre Kinder allein aufzuziehen, zu helfen? – Das alles ist nicht Gegenstand dieser Regierungsarbeit – oder wenn Sie das tun, dann tun Sie es bitte gleich!

Auffallend ist aber auch noch, dass die Regierung offensichtlich überhaupt Schwierig­keiten hat, mit dem Thema Frauen umzugehen, denn eines fällt schon auf: dass Frau­enangelegenheiten in den letzten 13 Jahren in ihren Kompetenzen immer vorwander­ten, zurückwanderten, hinwanderten und herwanderten. Wir hatten bereits in den Jah­ren 2003 bis 2007 ein Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, gefolgt 2007 vom Bundesministerium für Frauen, allerdings nicht allein, sondern gemeinsam mit dem öf­fentlichen Dienst und den Medien im Bundeskanzleramt. Im März 2014 wurden die Frau­en dem Bundesministerium für Bildung hinzugefügt, und jetzt schließt sich der Kreis, so­zusagen „back to the roots“: Wir landen wieder im Jahr 2003 und erhalten wie­der ein Bun­desministerium für Gesundheit und Frauen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eines möchte ich schon sagen: Grundsätzlich sollten sinnvollerweise Anzahl, Inhalt und Kompetenzen der Ministerien zu Beginn ei­ner Gesetzgebungsperiode geregelt und entschieden werden. Mit einer Neustrukturie­rung sind ja auch Kosten in Höhe von Zigtausend Euro verbunden – für Umbenennung, für neue Schilder, für neue Infrastruktur und so weiter. Vor allem gebe ich eines zu be­denken: Es stehen nur mehr maximal eineinhalb Jahre vor Neuwahlen zur Verfügung, wobei ich davon ausgehe, dass diese schon viel früher sein werden, und damit wird es sowieso zu einer Neustrukturierung kommen. (Abg. Lopatka: Mehr als zwei Jahre! Herbst 2018! – Abg. Gisela Wurm: Einfach rechnen!)

Na gut, wenn sich die neue Bundesregierung schon nicht dazu durchringen kann, die beste Option zu ergreifen, nämlich zurückzutreten (Abg. Lopatka: Na geh!) und den Weg zu Neuwahlen zu öffnen, hätten sich die Abgeordneten viel besser überlegen sol­len, ob sie nicht eine sinnvolle Zusammenlegung von inhaltlich und sachlich im Zusam­menhang stehenden Bereichen hätten möglich machen können, was zu einer Reduk­tion der Anzahl der Regierungsmitglieder und Staatssekretäre führen würde.

Dies würde einerseits die Nutzung von Synergien erleichtern und andererseits den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit Rechnung tragen. (Abg. Schwentner: … Frauen …!)

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zu­sammenlegung von Ministerien

 


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