Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll134. Sitzung / Seite 29

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Die kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 5 bis 7 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Kon­sens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 95, FPÖ 88, Grüne 74 sowie NEOS und STRONACH je 39 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit von jenen Abgeordne­ten, die keinem Klub angehören, für die gesamte Tagesordnung je 20 Minuten. Darü­ber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Mi­nuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die dargelegten Redezeiten.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein diesbezügli­ches Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

09.57.361. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1705/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (1183 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.

 


9.58.09

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Zuhörer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Eines muss man der derzeitigen Regierung wirklich lassen: Sie ist eine Regierung der Superlative (Ruf bei der SPÖ: Genau!), nämlich hinsichtlich der Zahl der ausgeschiedenen Regierungsmitglieder (Abg. Yilmaz: … zwei Jahren! – weitere Zwi­schenrufe bei der SPÖ), beginnend mit Vizekanzler Spindelegger im Jahre 2014 über Rudolf Hundstorfer im Jänner dieses Jahres bis zu Herrn Bundeskanzler Faymann im Mai. (Abg. Wittmann: Ich erinnere an den Krüger …!)

Ob die Zahl der ausgetauschten Köpfe auch ein Indiz für die Qualität oder die man­gelnde Qualität der Arbeit dieser Bundesregierung ist (Rufe bei der ÖVP: Krüger!), mögt ihr alle bitte selbst beurteilen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Genau in dieses Bild passt der vorliegende Antrag auf Änderung des Bundesministe­riengesetzes. Offenbar ist diese deshalb erforderlich, um Befindlichkeiten von einzelnen


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