Die kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 5 bis 7 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 95, FPÖ 88, Grüne 74 sowie NEOS und STRONACH je 39 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, für die gesamte Tagesordnung je 20 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die dargelegten Redezeiten.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1705/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (1183 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.
9.58
Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Zuhörer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Eines muss man der derzeitigen Regierung wirklich lassen: Sie ist eine Regierung der Superlative (Ruf bei der SPÖ: Genau!), nämlich hinsichtlich der Zahl der ausgeschiedenen Regierungsmitglieder (Abg. Yilmaz: … zwei Jahren! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), beginnend mit Vizekanzler Spindelegger im Jahre 2014 über Rudolf Hundstorfer im Jänner dieses Jahres bis zu Herrn Bundeskanzler Faymann im Mai. (Abg. Wittmann: Ich erinnere an den Krüger …!)
Ob die Zahl der ausgetauschten Köpfe auch ein Indiz für die Qualität oder die mangelnde Qualität der Arbeit dieser Bundesregierung ist (Rufe bei der ÖVP: Krüger!), mögt ihr alle bitte selbst beurteilen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Genau in dieses Bild passt der vorliegende Antrag auf Änderung des Bundesministeriengesetzes. Offenbar ist diese deshalb erforderlich, um Befindlichkeiten von einzelnen
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