Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll134. Sitzung / Seite 55

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich darf vorneweg, weil uns der Rechnungshof nicht nur mit seinen Empfehlungen, sei­nen Forderungen und seinen Aufklärungen immer wieder unterstützt, sondern auch mit den nötigen Informationen versorgt, auf Folgendes in diesem Bericht hinweisen – ich habe es bereits im Ausschuss gesagt, möchte es aber auch heute sagen, weil es für jeden Abgeordneten, der sich mit dem Finanzausgleich ein bisschen auseinanderset­zen will, hilfreich ist –: Die graphische Darstellung führt jenen, die nicht laufend mit Fi­nanzgebarungen, öffentlichen Finanzen und Finanzcontrolling zu tun haben, klar vor Au­gen, wie das Ganze abläuft. Das ist meiner Meinung nach hier sehr gut schematisch dargestellt. Es zeigt aber gleichzeitig auch die Problematik auf, die wir beim Finanzaus­gleich haben.

Der Rechnungshof plädiert, aus meiner Sicht völlig zu Recht, für eine grundlegende Neu­ausrichtung des Finanzausgleichs – dies auch deshalb, weil der eigentliche Finanzaus­gleich zunehmend an Bedeutung verliert! Es sind – und das sind aus meiner Sicht zwei ganz wesentliche Zahlen – die Überweisungen des Bundes an die Länder von 2008 bis 2013 um 17,5 Prozent gestiegen, jene außerhalb des Finanzausgleichs um ganze 26,7 Pro­zent. Man sieht also, wie dramatisch die Fehlentwicklung ist: dass sich die Finanzie­rung sehr stark weg vom Finanzausgleich hin zu den sogenannten Artikel-15a-Verein­barungen verlagert. Und das kann nicht die Zukunft sein! Unser Ziel muss es in Zu­kunft sein – das kommt in allen Berichten zum Ausdruck, und das kann man nur unter­stützen –, dass wir endlich dazu kommen, dass jene, die zahlen müssen, auch mit an­schaffen können.

Für diese Artikel-15a-Vereinbarungen habe ich zwei Beispiele, kann sie aber in der Kür­ze der Zeit nur schlagwortartig nennen. Das eine Beispiel betrifft den Bildungsbereich. Ich habe mich sehr bemüht, bei der Artikel-15a-Vereinbarung die Ganztagsbetreuung und sehr viele Punkte im Hinblick darauf, was wir alles von den Ländern erwarten, dass sie umsetzen, hereinzunehmen, und ich muss Ihnen leider sagen: Es ist zu einem großen Teil nicht umgesetzt worden, und wenn, dann ist es völlig anders angewendet worden. Das kann es nicht sein! Ähnliche Beispiele gibt es aus den Bereichen der Kinderbe­treuung, aus dem Pflegebereich und aus dem Gesundheitsbereich.

Es muss also gelingen, im Rahmen eines neuen Finanzausgleichs tatsächlich die Vo­raussetzungen dafür zu schaffen, dass jene, die zahlen müssen oder dürfen oder kön­nen, auch tatsächlich die Möglichkeit haben, mit zu entscheiden, wie die Gelder ver­wendet werden. In dieser Hinsicht hat der Finanzminister im Ausschuss sehr zukunfts­weisende Aussagen, wie ich meine, getroffen. Er hat angekündigt, dass er da mit Un­terstützung des Rechnungshofes vorgehen will, damit wir endlich – wie bei der VRV, wo das gelungen ist – auch hier Wege finden, wie wir tatsächlich in eine bessere, transpa­rentere, offenere Zukunft gehen können.

Zum Dankesteil, Herr Präsident, komme ich später noch. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.28


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


11.28.26

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Besucher auf der Galerie! Es ist eine his­torische Stunde, wenn ein Rechnungshofpräsident nach zwölf Jahren hier das letzte Mal auf der Regierungsbank Platz nimmt und wir mit ihm gemeinsam einen Bericht disku­tieren.

Kollege Mayer hat es schon erläutert: Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel ist eine viel diskutierte Thematik, die uns gerade besonders beschäftigt, weil wir derzeit in ak­tuellen Finanzausgleichsverhandlungen stehen und der Rechnungshof vor Kurzem die-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite