Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll134. Sitzung / Seite 64

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Ich bin mir sicher, dass Sie uns nicht verloren gehen werden. Ihre Zukunftspläne liegen ja noch im Ungewissen, aber wir werden sicher zeitgerecht davon erfahren und uns vielleicht auch abseits des politischen Geschehens wiedersehen.

Für Ihre Zukunft alles, alles Gute, danke für die hervorragende Arbeit, auch natürlich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes, denn ohne ein gutes Team funktioniert gar nichts, das wissen wir. Alles Gute, und ich freue mich auf ein baldiges Wiedersehen, wo auch immer! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.02


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Preiner kommt als nächster Redner zu Wort. – Bitte.

 


12.02.14

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzte Herren Präsidenten! Kolleginnen und Kollegen! Werte Fernsehzuseher! Ich begrüße heute auch die SchülerInnen und Päda­gogInnen der Neuen Mittelschule Andau aus dem Burgenland auf der Besuchergalerie. Ein herzliches Willkommen hier im Saal! (Allgemeiner Beifall.)

In meinen weiteren Ausführungen beziehe ich mich auf den Rechnungshofbericht zum Themenbereich Finanzausgleich mit Schwerpunkt Ertragsanteile. Dieser Bericht um­fasst zeitlich die Jahre 2009 bis 2013. Die Ertragsanteile sind, wie wir wissen, eine der Haupteinnahmequellen der meisten Gemeinden in Österreich. Der Bericht weist aus, dass über den abgestuften Bevölkerungsschlüssel im Jahr 2013 vom Bund insgesamt ein Betrag von 7,7 Milliarden € als Ertragsanteile an alle Gemeinden in Österreich über­wiesen wurde.

Laut Rechnungshofbericht bekamen zum Beispiel die burgenländischen Gemeinden im Jahr 2013 einen Betrag von 697 € pro Hauptwohnsitz überwiesen. In Wien schlägt die­ser Betrag mit 1 175 € zu Buche. Der Österreichschnitt liegt bei 918 €. Wir sehen an die­sen Zahlen, dass sie sehr stark divergieren und unterschiedlich sind. Größere Gemein­den bekommen pro Kopf, pro Hauptwohnsitz prozentuell mehr vom Kuchen der Ertrags­anteile überwiesen. Das ist meiner Meinung nach ungerecht. Wir dürfen nicht verges­sen, dass kleinere Gemeinden in ländlichen Regionen ebenfalls sehr, sehr viel in die Aufrechterhaltung und in den Ausbau der Infrastruktur investieren müssen. Menschen, die in strukturschwächeren ländlichen Regionen wohnen, müssen dieselben Chancen und Möglichkeiten haben wie Menschen, die in städtischen Gebieten beheimatet sind.

Es wurde heute bereits angesprochen: 45 Prozent der österreichischen Gemeinden sind Abgangsgemeinden, die Tendenz diesbezüglich ist im Steigen begriffen. Auch das ist eine besondere Herausforderung für die Verhandlungen des neuen Finanzausgleiches zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

Als burgenländischer Kommunalpolitiker kann ich mich mit den gegenwärtigen Zustän­den nicht zufriedengeben. Ich fordere daher inständig ein, dass zukünftig im neuen Fi­nanzausgleich alle Menschen in Österreich gleichbehandelt werden müssen, gleich viel wert sein müssen, egal, ob sie zum Beispiel in Vorarlberg, im Burgenland oder in ei­nem anderen Bundesland wohnen, leben und arbeiten. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Es wird zukünftig notwendig sein, Herr Kollege, dass es einen Sockelbetrag für alle Menschen gibt, einen Sockelbetrag, was die Hauptwohnsitze betrifft.

Naturgemäß ist es aber so, dass die Städte zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales und Verkehr auch sehr viele Aufgaben für die umliegenden Ge­meinden übernehmen. Daher braucht es in einem neuen Finanzausgleich auch eine ent­sprechende finanzielle Aufgabendotierung für diesen besonderen Bereich.

Geschätzte Damen und Herren! Was ist das Wesentliche? – Letzten Endes geht es darum, dass die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit auch der kleineren Gemeinden in


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