strukturschwächeren ländlichen Regionen gesichert werden muss. Das ist zugleich auch die große Herausforderung vor allem an Finanzminister Schelling, aber natürlich auch an das gesamte Verhandlungsteam.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte nun abschließend Noch-Rechnungshofpräsidenten Dr. Moser für seine Arbeit sehr herzlich danken. Herr Dr. Moser, ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute, weiterhin viel Erfolg, vor allem Gesundheit! – Ich danke allgemein für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
12.05
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
12.06
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Die Komplexität des Finanzausgleichs wurde von meinen Vorrednern schon in vielfacher Art und Weise dargelegt. Ich möchte jetzt auf zwei Äußerungen replizieren, und zwar zum einen auf die Äußerung des Kollegen Strolz, der gemeint hat, wenn Mittel an Länder gehen, dann verschwinden sie in dunklen Kanälen. – Ich weise diese Äußerung zurück! Sie verschwinden nicht in dunklen Kanälen, sondern es gibt eine Aufgabenstellung, die die Länder natürlich erfüllen. Ich sage auch gleich dazu, und das gilt sowohl für den Bund als auch für die Länder, als auch für die Gemeinden, das beweisen die Berichte des Rechnungshofes, es gibt Verbesserungen, es gibt Möglichkeiten – und diese müssen wir auch in unserer Verantwortung wahrnehmen –, die finanziellen Mittel, die zur Verfügung stehen, optimal einzusetzen. – Das zum einen.
Zum Zweiten möchte ich eine Forderung des Kollegen Hauser unterstützen, der nämlich meinte, dass Gebietskörperschaften Aufgaben nicht immer an andere Gebietskörperschaften verteilen sollen, ohne auch dazuzusagen, wie diese Aufgaben finanziell bewältigt werden können. Diese Forderung möchte ich wirklich unterstützen, weil uns derartige Aufgaben vor allem auf Gemeindeebene immer wieder, tagtäglich treffen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Preiner.)
Der Rechnungshof hat insgesamt zwei Berichte zum Thema Finanzausgleich erstellt, einen mit dem Schwerpunkt abgestufter Bevölkerungsschlüssel und einen anderen mit dem Schwerpunkt Bedarfszuweisungen. Zu den Bedarfszuweisungen darf ich jetzt noch ein paar Äußerungen machen.
Zum einen werden die Bedarfszuweisungen von den Ertragsanteilen für die Gemeinde abgezogen. Das sind insgesamt 12,7 Prozent, die dann die Länder auf die Gemeinden mit der Zielsetzung aufteilen, die Aufrechterhaltung und die Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichtes, die Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse – gemeint ist da zum Beispiel der Schulbau, Kindergartenbau, Straßensanierungen, Errichtung von Sportanlagen und Ähnliches, wenn vor allem kleinere Gemeinden von sich aus selbst nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, diese Projekte umzusetzen – und natürlich auch den Ausgleich von Härten zu gewährleisten.
Diese Zielsetzung, ich habe es schon angesprochen, bewirkt natürlich, dass vor allem kleinere Gemeinden von diesen Bedarfszuweisungen profitieren. Bei den konkreten Überprüfungen der Bundesländer Steiermark und Niederösterreich sind diese Auswirkungen auch zutage getreten. Wenn man die Finanzkraft der Gemeinden ohne Bedarfszuweisung mit jener der Gemeinden mit Bedarfszuweisung vergleicht, zeigt sich, dass vor allem Gemeinden unter 500 Einwohnern ungefähr jene Finanzkraft zur Verfügung haben wie die Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern, wenn man das so pro Kopf runterbricht.
Zusammenfassend, sehr geehrte Damen und Herren, einige Aspekte: Zum einen – und das ist mehrfach angesprochen worden – ist der Finanzausgleich natürlich eine kompli-
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