Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll134. Sitzung / Seite 69

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Ich allerdings muss als gelernter Österreicher, der sich auch schon seit vielen Jahr­zehnten mit diesem Thema beschäftigt, sagen: Mein Optimismus hält sich in Gren­zen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)

12.21


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


12.22.05

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Präsident Moser! Ich möchte Ihnen danken, dass Sie sich mit so einem Bericht verabschieden. Ich glaube, dass die zwei Berichte zum Finanzaus­gleich wirklich ein Beleg dafür sind, dass der Rechnungshof immer schon als Teil einer Reformallianz fungiert hat.

Es passt super – wir haben einen hochaktuellen Bericht –: Die Verhandlungen zum Fi­nanzausgleich laufen gerade. Man kann aufgrund des Berichts auch die Frage stellen: Geschieht da eigentlich etwas? Ist irgendetwas davon wirklich umgesetzt worden?

Es ist auch eine klare Evidenz dafür, es sind Daten und Fakten, die belegen, dass die Logik des Finanzausgleichs einfach kaputt ist. Sie funktioniert nicht, nein, sie ist eigent­lich inexistent.

Wir verdanken Ihnen grundsätzlich sehr viel. Ich glaube auch, dass alle Steuerzahle­rinnen und Steuerzahler Ihnen sehr viel verdanken, wahrscheinlich einige Millionen, die Sie der Republik und ihnen durch die Vorschläge erspart haben, die Sie in den Emp­fehlungen immer wieder bringen, von denen viele mit Freude von den unterschiedlichen Ministerien auch immer umgesetzt werden.

Ich fand, diese zwei Berichte zum Finanzausgleich sind im Zeigen der Tragik des Ver­sagens der Logik des Finanzausgleichs fast schon wieder komisch in vielen Bereichen. Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel funktioniert ja so, dass die Länder, die mehr große Gemeinden haben, mehr Geld bekommen. Da kann man nicht sagen, diese Lo­gik ist legitim.

Aber wenn das dann so funktioniert, dass aufgrund der Teilaggregate, die dazukom­men, all das wieder völlig ad absurdum geführt wird und die Gemeinden, die letztend­lich – wie man auch im Bericht lesen kann – am meisten Geld nach dieser Logik be­kommen, die Gemeinde Tweng mit 280 Einwohnern ist, die 2 189 € pro Einwohner be­kommt, oder Warth am Arlberg mit 174 Einwohnern, die an zweiter Stelle liegt, und der Grund dafür nur die historischen Werte für den Getränkesteuerausgleich sind, dann kann man sich schon fragen: Was hat das eigentlich noch für eine Berechtigung?

Da sind natürlich Länder, die weniger große Gemeinden oder viele kleine Gemeinden haben, wie das Burgenland, wesentlich benachteiligt im Vergleich zu Vorarlberg zum Beispiel. Es ist einfach unlogisch, da historische Werte heranzuziehen, die nur der Be­sitzstandswahrung dienen, zum Beispiel auch der Werbeabgabeausgleich. (Abg. Prinz: Könnt ihr das fraktionsintern klären? – Zwischenruf des Abg. Strolz.) – Ich bin übrigens auch aus Vorarlberg und nur weil ich aus Vorarlberg bin, muss ich nicht glauben, dass es richtig ist, dass wir aufgrund historischer Werte das Geld falsch verteilen. Das ist völlig absurd, Entschuldigung! (Abg. Prinz: Intern klären!)

Dann kommen wir zum zweiten Punkt: zur Bedarfszuweisung. Das ist interessant. Es ist vielleicht für die ÖVP auch nicht schlecht, einmal zuzuhören, weil da ja das Beispiel Niederösterreich hervorgeholt wurde und gezeigt wird, wie das dort praktiziert wird. Die Bedarfszuweisung ist nämlich schon deshalb eine kostspielige Sache, weil in Niederös­terreich fünf Abteilungen und zwei Landesfonds damit beschäftigt sind, das Geld ent­sprechend zu verteilen. Da können die Landeshauptleute als Gönner auftreten und ein bisschen dort verteilen, wo es wichtig ist.

 


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