obsolet wäre, da die Kontrolle gar nicht praktikabel ist und in den letzten Jahrzehnten auch nicht praktiziert wurde. Meiner Meinung nach steht sie aber ganz bewusst in der Geschäftsordnung. Wenn die sehr weite Interpretation jetzt ist, dass dieser Namensaufruf aus organisatorischen Gründen erfolgt, dann müsste sich eigentlich jeder Abgeordnete mit irgendwelchen Begründungen vorher an den Vorsitz wenden und sagen: Ich möchte zuerst wählen. – Sie schütteln jetzt richtigerweise den Kopf.
In Zukunft deute ich das so, sodass genau dieser Effekt eintritt, dass alle 183, je nachdem, wie sie es möchten, wie viele da sind oder wie viele teilnehmen wollen, zu den Wahlzellen oder zu den Urnen stürmen können, damit genau das konterkariert wird; ansonsten wäre diese Bestimmung nämlich sinnlos. (Beifall bei der FPÖ.)
15.32
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Lugar. – Bitte.
15.32
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH) (zur Geschäftsbehandlung): Einen Aspekt haben Sie, glaube ich, vergessen, Herr Präsident, und zwar: Es ergibt sehr wohl Sinn, dass man den Namen aufruft und derjenige dann auch zur Abstimmung geht, weil man dann nachvollziehen kann, ob jeder auch wirklich nur einmal gewählt hat. Wenn jeder kommt, wie er will, wäre es nämlich theoretisch möglich, dass man auch zweimal wählt (Abg. Walter Rosenkranz: Richtig! Und nicht nur theoretisch!), und genau das ist das Problem.
Also ich glaube, dass das sehr wohl sinnvoll ist, und wir sollten uns deshalb an die Geschäftsordnung halten. Ich sehe jetzt auch nicht wirklich ein Problem, denn man kann sich ja enthalten, indem man draußen bleibt, und wenn man nicht rechtzeitig kommen kann, dann stimmt man einfach nicht ab. Wir sollten uns aber schon an die Geschäftsordnung halten. – Vielen Dank. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
15.32
Präsident Karlheinz Kopf: Als einer der drei Präsidenten bin ich der Allererste, der auf die Einhaltung der Geschäftsordnung zu achten hat, und ich habe das in der Vergangenheit auch immer wieder getan und werde das auch weiterhin tun. Wie Sie aber allein aus den vielen Kommentaren und auch aus Entscheidungen der Präsidialkonferenz und so weiter ersehen können, ist die Geschäftsordnung natürlich interpretationsbedürftig und auch immer wieder interpretiert worden, und manchmal ist eine Interpretation sogar geändert worden. Deshalb habe ich auch diese zusätzlichen Bestimmungen aus den Kommentaren vorgelesen.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.
15.33
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich wollte auch noch einmal auf das hinaus, was Sie angesprochen haben, weil die Frage ja ist, was die Präsidialkonferenz in diesem Zusammenhang schon einmal beschlossen hat. Meiner Meinung nach ist da exakt herauszulesen, dass die Stimmabgabe auch dann gültig ist, wenn sie zwar nicht bei Namensaufruf, aber vor Beendigung des Abstimmungsvorgangs erfolgt. Das ist unabhängig … (Abg. Lopatka: Ja, das war der Fall!) – Ja, eh! Ich will das ja nur unterstützend ansprechen. (Abg. Lopatka: Danke!) – Das freut mich, dass Herr Klubobmann Lopatka das gerne hat. (Rufe bei der FPÖ: Aber nicht vor Namensaufruf!) Die Stimmabgabe ist also gültig, wenn sie nicht bei Namensaufruf, aber vor Beendigung des Abstimmungsvorgangs erfolgt ist. (Abg. Lugar: Und wie kann man ausschließen, dass jemand doppelt wählt? – Abg. Fekter: Die Anzahl der abgegebenen Stimmen …! – Abg. Walter Rosenkranz: Wenn alle gleichzeitig abstimmen …!) – Ich glaube, der Punkt ist gemacht, und das reicht.
15.34
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