Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll134. Sitzung / Seite 129

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

und die Schule ersetzen müssen, dass am Nachmittag zu Hause geübt werden muss, weil in der Schule zu wenig Zeit zum Üben bleibt. Damit werden die Schüler überfor­dert, und damit werden die Eltern überfordert. Und was ist die Konsequenz? – Die stei­gende Zahl an Nachhilfestunden, die viele Eltern bedauerlicherweise überfordert, weil auch diese Kosten explodieren.

Also: An diesem System ist wirklich noch zu arbeiten. Und bitte, kommen Sie unserer ursprünglichen Forderung nach, nämlich dass man sich den Kopf darüber zerbricht, was man unternehmen kann, damit unsere Kinder endlich wieder lesen, schreiben, rechnen können! Das muss im Zentrum jeder schulpolitischen Ansage stehen. – Ich danke. (Bei­fall bei der FPÖ.)

16.57


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


16.57.50

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Kollege Hauser, Ihre Eingangsfrage ist ein­deutig mit Ja zu beantworten: Das Schulrechtsänderungsgesetz enthält wesentliche Ver­besserungen für Österreichs Schülerinnen und Schüler, damit sie in die Lage versetzt werden, genau diese Anforderungen zu erfüllen, diese Basisfertigkeiten auch zu beherr­schen.

Die Schülerinnen und Schüler sind die Hauptpersonen der Schulpolitik. Und wir be­ginnen mit diesem Schulrechtsänderungspaket bei den Jüngsten, bei der Schulein­gangsphase, die neu gestaltet wird, und zwar in der Weise, dass die Förder- und Entwick­lungsdaten vom Kindergarten in die Volksschule mitgenommen werden, damit unver­züglich Fördermaßnahmen fortgesetzt werden können, damit die Früchte dieser Aufbau­arbeit nicht verloren gehen.

Es kann in weiterer Folge auch schulautonom entschieden werden, dass die Klassen schulstufenübergreifend geführt werden. Also diese Nahtstelle, diese Zäsur, die da statt­findet, das soll alles fließend gestaltet werden, um auf die Bedürfnisse der Kinder bes­ser eingehen zu können.

Schulautonom kann auch entschieden werden – und da muss ich Ihre Aussagen rich­tigstellen, weil Sie das so verwirrend dargestellt haben –, dass statt der Ziffernnote ein umfassenderes System der Leistungsbewertung eingeführt wird, mit Bewertungsgesprä­chen, ähnlich wie in der Neuen Mittelschule mit den Kind-Lehrer-Eltern-Gesprächen, und darauf aufbauend gibt es dann die verbale Leistungsbewertung, Leistungsbeschreibung, die auch eine entsprechende Aussagekraft für die Eltern hat.

Das Sitzenbleiben im herkömmlichen Sinne wird es bis zum Ende der dritten Schul­stufe nicht mehr geben (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm), sehr wohl aber ein frei­williges Wiederholen, wenn alle Fördermaßnahmen ausgeschöpft wurden. Bei extremen Leistungsschwächen gibt es aber die Möglichkeit, auch unterjährig in die nächstniedri­ge Schulstufe überzutreten. – Also auch dafür ist entsprechend vorgesorgt.

Im umgekehrten Sinne, zur Begabungsförderung, wird die Möglichkeit des Übersprin­gens von Schulstufen organisatorisch erleichtert.

Besonders wichtig ist die Sprachförderung. Auch diese wird neu gestaltet, und zwar in der Weise, dass eben Beschränkungen aufgehoben werden. Sprachförderung kann es künftig auch geben in der Oberstufe der AHS, der BMHS, und – was mich besonders freut, dass auch das jetzt mit der ÖVP gut gelungen ist – in den Berufsschulen können wir gleichfalls Sprachförderangebote stellen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite