Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll134. Sitzung / Seite 151

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Ich glaube, dass das einfach der Weg ist, den wir gehen müssen und sollten, auch im Sinne der UN-Konvention. Ich möchte Sie, Frau Ministerin, ersuchen, sich für Inklusion einzusetzen, auch im Sinne dessen, was Sie gesagt haben. Chancengleichheit muss bestehen, egal, welche Behinderung ein Kind hat. Das ist auch eine Frage der Men­schenwürde, wie sie in der Verfassung verankert werden muss. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.15


Präsident Karlheinz Kopf: Ich darf verraten, dass Herr Abgeordneter Huainigg genau heute, am heutigen Tag seinen 50. Geburtstag feiert. – Gratuliere, Franz-Joseph! (Allge­meiner Beifall.)

Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.

 


18.15.49

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Herr Präsident! Frau Mi­nisterin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich sehr, dass wir heute, an diesem Tag den ersten Teil, den ersten Schritt der Bildungsreform auf den Weg bringen kön­nen, und selbstverständlich freue ich mich auch über die Worte des Kollegen Strolz, dass er die Maßnahmen, die in diesem Paket enthalten sind, auch für sinnvoll erachtet, denn ich denke, das sind sie allemal.

Speziell möchte ich – das hat für mich persönlich einen ganz hohen Stellenwert – auf die Neugestaltung des Schuleingangsbereiches eingehen und hervorheben, was sich da­hinter verbirgt. Ganz besonders wichtig ist das für mich deshalb, weil es da um die Kon­zentration auf den Start der individuellen Bildungswege geht und um den Zeitpunkt der ersten Weichenstellung im Leben eines Kindes.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Kindergarten und der Volksschule wird durch die vorliegende Reform verstärkt, wodurch der Kindergarten noch stärker und in einem be­sonderen Maß zur ersten Bildungseinrichtung überhaupt avanciert. Zudem werden die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik stärker auf den Faktor Elementarpädago­gik abgestellt. Das heißt, im Fokus stehen nicht nur Kinder zwischen drei bis sechs Jah­ren, sondern zukünftig besonders auch die Früherziehung von Kindern unter einem Jahr in Krippen und Krabbelstuben.

Das letzte verpflichtende Kindergartenjahr wird genutzt, um Sprachstandserhebungen zu machen, um auf die Kompetenzen einzugehen, wie wir bereits gehört haben. Ganz besonders wichtig ist das deshalb, damit diese Informationen über das Kind nicht ver­loren gehen. Bisher ist das aus Datenschutzgründen nicht gemacht worden, aber es soll die Übergabe an die Volksschule erfolgen, damit dort die PädagogInnen ohne Zeit­verlust die notwendigen Fördermaßnahmen einleiten können. Das ist ebenfalls zur De­batte gestanden.

Die Autonomie an den Schulen selbst – ebenfalls ein weiterer sehr zentraler Punkt, wie ich finde, besonders was die individuelle Förderung betrifft. Das heißt, alternative Leis­tungsbeschreibung bis zur dritten Klasse zu ermöglichen, schulautonom auswählen zu können, ob wie bisher, was die Grundschulkinder betrifft, in Ziffernnoten bewertet wird oder ob eine individuelle Förderung vor dieser oberflächlichen Vergleichbarkeit mit deut­lich besseren Methoden erfolgt, was die Pädagogik an sich betrifft, weiters, ob nach Schulstufen getrennt oder verschränkt geführt wird. Und selbstverständlich auch das Über­springen von Klassen soll schulautonom festgelegt werden können.

Die Sprachförderung ist ganz besonders wichtig, ein zentraler Punkt des Paketes selbst, denn ich denke, um in unsere Zukunft als Gesellschaft investieren zu können, müssen wir, wie schon oft gesagt worden ist und was auch wenig überraschend ist, in jene der


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