ren, die eigentlich gut für die österreichische Wirtschaft, für das Steuersystem und etliche andere Dinge wären. Aber sie kommen nie! Sie beantworten bei all Ihren Vorhaben, bei all Ihren guten Ideen nicht ein einziges Mal die Frage, wann Sie das Ganze umsetzen wollen. Daran scheitert das Ganze. (Beifall bei der FPÖ.)
13.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Themessl und weiterer Abgeordneter
betreffend Nein zur vorläufigen Anwendung von CETA
eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkt 1, EU-Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 74b Abs. 1 lit b der Geschäftsordnung des Nationalrates, in der 136. Sitzung des Nationalrates in der XXV.GP am 6.7.2016
Am Nachmittag des 5.7.2016 wurde bekanntgegeben, dass die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten nun doch über das bereits ausverhandelte Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) abstimmen sollen. Die EU-Kommission beschloss in ihrer wöchentlichen Sitzung am Dienstag, das Abkommen – anders als zuvor angedacht – nicht als reine EU-Angelegenheit zu behandeln.
Dies ist demokratiepolitisch sehr zu begrüßen und als ein wichtiger Schritt anzusehen.
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström unterstrich jedoch: „Wir fordern die Mitgliedsstaaten, die uns alle um dieses Abkommen gebeten haben (…), auch die Führung zu zeigen, die nötig ist, um es gegenüber ihren Parlamenten und Bürgern zu verteidigen.“
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada namens „CETA“, das als Blaupause für das noch weit umstrittenere Vertragswerk mit den USA „TTIP“ dient, könnte nun aber dennoch binnen kurzer Zeit – vielleicht schon im September 2016 – vorläufig in Kraft treten, ohne dass die nationalen Parlamente zuvor grünes Licht gegeben haben.
Ein Gutachten des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes der Parlamentsdirektion über rechtliche Fragen in Zusammenhang mit dem Abschluss des Freihandelsabkommens mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA), kommt zu dem Schluss, dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung des Abkommens bewirken würde, dass aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts Teile von CETA schon vor Inkrafttreten des Abkommens in den Mitgliedstaaten anzuwenden sind. Dies kann jedoch nur Teile betreffen, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. Eine vorläufige Anwendung der mitgliedstaatlichen Teile von CETA vor Genehmigung durch das Parlament ist in Österreich aus bundesverfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Vor einem allfälligen Beschluss des Rats der EU über eine vorläufige Anwendung ist das EU-Parlament vom Rat unverzüglich zu informieren. Aber auch der Nationalrat und der Bundesrat sind in diesem Fall vom/von der zuständigen Bundesminister/in unverzüglich zu unterrichten und es ist ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die vorläufige Anwendung eines Vertrags endet entweder mit Inkrafttreten des Abkommens (damit wird die provisorische Bindung in eine endgültige übergeleitet) oder mit der (einseitigen) Erklärung der EU oder von Kanada, nicht Vertragspartei werden zu wollen. Eine Konsequenz davon wäre, dass die vorläufige Anwendung der unionalen Teile von CETA aufrecht bliebe, solange nicht eine entsprechende Notifikation der Ratifika-
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