Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 111

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ren, die eigentlich gut für die österreichische Wirtschaft, für das Steuersystem und etli­che andere Dinge wären. Aber sie kommen nie! Sie beantworten bei all Ihren Vorha­ben, bei all Ihren guten Ideen nicht ein einziges Mal die Frage, wann Sie das Ganze um­setzen wollen. Daran scheitert das Ganze. (Beifall bei der FPÖ.)

13.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Themessl und weiterer Abgeordneter

betreffend Nein zur vorläufigen Anwendung von CETA

eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkt 1, EU-Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 74b Abs. 1 lit b der Geschäftsordnung des Nationalrates, in der 136. Sitzung des Nationalrates in der XXV.GP am 6.7.2016

Am Nachmittag des 5.7.2016 wurde bekanntgegeben, dass die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten nun doch über das bereits ausverhandelte Freihandelsabkom­men der EU mit Kanada (CETA) abstimmen sollen. Die EU-Kommission beschloss in ih­rer wöchentlichen Sitzung am Dienstag, das Abkommen – anders als zuvor angedacht – nicht als reine EU-Angelegenheit zu behandeln.

Dies ist demokratiepolitisch sehr zu begrüßen und als ein wichtiger Schritt anzusehen.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström unterstrich jedoch: „Wir fordern die Mit­gliedsstaaten, die uns alle um dieses Abkommen gebeten haben (…), auch die Füh­rung zu zeigen, die nötig ist, um es gegenüber ihren Parlamenten und Bürgern zu ver­teidigen.“

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada namens „CETA“, das als Blau­pause für das noch weit umstrittenere Vertragswerk mit den USA „TTIP“ dient, könnte nun aber dennoch binnen kurzer Zeit – vielleicht schon im September 2016 – vorläufig in Kraft treten, ohne dass die nationalen Parlamente zuvor grünes Licht gegeben ha­ben.

Ein Gutachten des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes der Parlaments­direktion über rechtliche Fragen in Zusammenhang mit dem Abschluss des Freihan­delsabkommens mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA), kommt zu dem Schluss, dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung des Abkommens bewirken würde, dass aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unions­rechts Teile von CETA schon vor Inkrafttreten des Abkommens in den Mitgliedstaaten anzuwenden sind. Dies kann jedoch nur Teile betreffen, die in die alleinige Zuständig­keit der EU fallen. Eine vorläufige Anwendung der mitgliedstaatlichen Teile von CETA vor Genehmigung durch das Parlament ist in Österreich aus bundesverfassungsrecht­lichen Gründen ausgeschlossen.

Vor einem allfälligen Beschluss des Rats der EU über eine vorläufige Anwendung ist das EU-Parlament vom Rat unverzüglich zu informieren. Aber auch der Nationalrat und der Bundesrat sind in diesem Fall vom/von der zuständigen Bundesminister/in unver­züglich zu unterrichten und es ist ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die vorläufige Anwendung eines Vertrags endet entweder mit Inkrafttreten des Abkom­mens (damit wird die provisorische Bindung in eine endgültige übergeleitet) oder mit der (einseitigen) Erklärung der EU oder von Kanada, nicht Vertragspartei werden zu wol­len. Eine Konsequenz davon wäre, dass die vorläufige Anwendung der unionalen Teile von CETA aufrecht bliebe, solange nicht eine entsprechende Notifikation der Ratifika-


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