Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 121

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Deshalb gibt es diese Ausbildungspflicht, die eben auf unterschiedliche Art und Weise bezogen werden kann, sei es in Betrieben – wo ich auch die Wirtschaft wirklich einlade, als Partner/Partnerin mitzuwirken, damit diese Ausbildungspflicht auch umgesetzt wer­den kann –, sei es in arbeitsmarktpolitischen Projekten, in Produktionsschulen oder auch in Schulen.

Ich bin überzeugt davon, dass das ein Gesetz ist, das vielen Jugendlichen eine Chan­ce gibt. Ich habe es für mich 5 000-Menschen-Chancen-Gesetz genannt, da man da­von ausgeht, dass jene Jugendlichen auch eine Ausbildung erhalten werden. Ich bin auch froh – im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Kickl –, dass es gelungen ist, ge­meinsam mit den Grünen einen Entschließungsantrag zu verabschieden, der Asylwer­berInnen nicht zu 100 Prozent in das Gesetz mit der Ausbildungspflicht aufnimmt, bei dem aber zumindest verstärkt in Deutschkurse investiert werden soll und das Asylver­fahren gerade bei jungen Asylwerbern und Asylwerberinnen verkürzt abzuhalten ist. Ich denke, das ist auch wichtig, denn auch das sind Menschen, die in unserem Staat leben und die genauso eine Chance verdient haben wie alle anderen Menschen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

14.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Mag. Loacker. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


14.11.31

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Heute schubst die Bundesregierung diese Ausbildungspflicht durch den Nationalrat, mit den grünen Erfüllungsgehilfen im Schlepptau. Und wer kann schon dagegen sein, denn Ausbildungspflicht bis 18, das klingt ja super? (Zwischenruf der Abg. Korun.– Ja, einen lächerlichen Entschließungsantrag haben Sie ausverhan­delt, Frau Kollegin Brunner, mehr nicht!

Ausgangspunkt des Gesetzes sind allerdings die Schwächen eines beachtlichen Teils der Pflichtschulabgänger in Österreich. Wenn ein Fünftel der Pflichtschulabgänger keine grundlegenden Kenntnisse im Rechnen, im Lesen und im Schreiben hat, dann ist klar, es sind diese jungen Menschen für den Lehrstellenmarkt leider nicht tauglich. Da haben wir ein Problem im Schulsystem, und dieses Problem äußert sich in weiterer Folge auf dem Arbeitsmarkt. Aber dieses Gesetz bringt jetzt keine Verbesserung der Ausbildung, es bringt keine Verbesserung im Schulsystem. Das Bundesministerium kommt – der Herr Minister sagt, es komme einmal vor – inhaltlich in diesem Gesetz gar nicht vor. Es geht nämlich nicht um das Stärken der Grundkompetenzen dieser jungen Menschen, das in­teressiert diese Bundesregierung gar nicht.

Was interessiert diese Bundesregierung denn? – Die Jugendlichen im Alter von 15 bis 18 Jahre werden einfach dem AMS überantwortet. Es wird das Problem, das wir im Bil­dungssystem haben, ganz gemütlich, patsch, zum AMS ausgelagert. Dann dürfen die­se jungen Menschen ihr Dasein in überbetrieblichen Ausbildungszentren fristen, wer­den dort zwischengeparkt und können sich gleich daran gewöhnen, Dauerkunden des AMS und Dauerkunden auf dem zweiten Arbeitsmarkt zu werden und von jugendli­chem Alter an in staatlicher Abhängigkeit zu verweilen. Der Effekt, den Sie erreichen, Herr Minister, ist, dass Sie diese jungen Menschen für drei Jahre aus der Statistik drau­ßen haben, und dann kann man mit wunderbar schönen Zahlen vor den Medien ange­ben.

Was das Gesetz auch nicht enthält, sind konkrete Ziele für die Ausbildung dieser jun­gen Menschen und für die Ausbildungspflicht. Es geht also nicht darum, dass man mit diesen jungen Menschen, die Sie hier in Beschäftigungstherapie über das AMS schi­cken, auch tatsächlich etwas erreicht.

Daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein:

 


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