Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 122

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

„Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorla­ge … (1219 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf, wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 wird in § 14 Abs. 2 nach dem dritten Satz folgender Satz eingefügt:

‚Der Perspektiven- und Betreuungsplan hat ein konkretes, erreichbares und messbares Ausbildungsziel zu umfassen.‘“ – Sonst hat er nämlich keinen Sinn.

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Die Ursachen der Jugendarbeitslosigkeit bleiben also unberührt, nämlich das Desaster im Bildungssystem, Stichwort „Stillstand in der Bildungspolitik“, und die Bürokratie für die Unternehmen, die solche jungen Menschen ausbilden sollten, müsste man vielleicht auch in Angriff nehmen, auch das lassen Sie unberührt. Da in diesen beiden Hand­lungsfeldern nichts geschieht, wird die Ausbildungspflicht auch nachhaltig für die jun­gen Menschen nichts erreichen.

Was dann kommt, wenn die Ausbildungspflicht nichts erreicht, das hat Vizekanzler Mit­terlehner bereits im Jahr 2014 zur Tageszeitung „Die Presse“ gesagt: Dann kommt die Einstellungspflicht – und das ist es, was Sie wirklich wollen! Sie wollen den Firmen mit Quoten vorschreiben, wie viele junge Menschen sie einzustellen haben, egal, ob die et­was können oder nicht. Das ist das Ziel dieser Bundesregierung. Und von einer Re­gierung, die nichts anderes kennt als noch mehr staatliche Eingriffe und noch mehr Ge­setze, kann man leider nichts Gescheiteres erwarten. (Beifall bei den NEOS.)

14.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1178 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt wird (Ausbildungs­pflichtgesetz) sowie das Arbeitsmarktservicegesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (Jugendausbildungs­gesetz) (1219 d.B.) – TOP 2

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1178 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt wird (Ausbildungs­pflichtgesetz) sowie das Arbeitsmarktservicegesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (Jugendausbildungs­gesetz) (1219 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf, wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 wird in § 14 Abs 2 nach dem dritten Satz folgender Satz eingefügt:

„Der Perspektiven- und Betreuungsplan hat ein konkretes, erreichbares und messba­res Ausbildungsziel zu umfassen.“

 


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