Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 123

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Begründung

Laut § 14 Abs 2 des vorliegenden Entwurfs zum Ausbildungspflichtgesetz ist die Er­stellung eines Perspektiven- und Betreuungsplanes für bestimmte Jugendliche vorge­sehen. Die vorgeschlagene Formulierung legt nahe, dass es grundsätzlich nicht darum geht, dass bestimmte (Aus-)Bildungsziele im Rahmen der Ausbildungspflicht erreicht wer­den sollen, sondern lediglich darum, beliebige Maßnahmen zu setzen, mit denen die Aus­bildungspflicht erfüllt wird. Die nun vorgeschlagene Ergänzung soll sicherstellen, dass auch konkrete, für das Individuum erreichbare und auch messbare bzw. nachweisbare Ausbildungsziele erreicht werden. Ohne diese Ergänzung bleibt es unbedeutend, ob Ju­gendliche auch tatsächlich eine zielführende Ausbildung mit entsprechenden Zielen er­hält, sonders es lediglich darum geht, diese Jugendlichen aus der NEET-Statistik zu ent­fernen und damit zwar quantitativ etwas zu erreichen, was allerdings qualitativ keine Auswirkungen auf die mittel- und langfristige Lebensrealität dieser Jugendlichen haben wird.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Ab­geordneter Wurm zu Wort gemeldet. Ich bitte, die Bestimmungen der Geschäftsord­nung dazu einzuhalten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.15.35

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Die Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig hat in Ihren Ausführungen behauptet, es das vorliegende Gesetz betrifft 5 Prozent der Jugend­lichen in Österreich.

Ich berichtige: Tatsächlich sind es laut Ihren eigenen Aussagen in der Beilage der Re­gierungsvorlage 13 Prozent. Das ist doch um einiges mehr. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Winzig. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.16.07

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir selbst im länd­lichen Raum über 50 Prozent beim AMS arbeitslos gemeldete Personen mit maximal einem Pflichtschulabschluss haben, dann ist es höchste Zeit, die Erziehungsberechtig­ten in die Pflicht zu nehmen, sich um die Ausbildung ihrer Kinder zu kümmern. Natür­lich, Herr Kollege Loacker, die Erfüllung der Bildungsstandards ist Voraussetzung, das brauchen wir nicht schönzureden, und wir von der Sparte Industrie der Wirtschaftskam­mer machen da auch sehr viel, damit die Pädagogen und Pädagoginnen unterstützt wer­den, diese Bildungsstandards auch in den Schulen zu erreichen.

Nichtsdestotrotz haben wir über 5 000 Jugendliche pro Jahr, die auf dem Weg sind, le­benslange Sozialfälle zu werden. Wir kennen in den Lebensläufen die traurigen Ge­schichten, einmal on-job, einmal off-job, und ich erhoffe mir auch, dass mit dieser Aus­bildungskontinuität bei den Jugendlichen mehr Motivation, mehr Arbeitswilligkeit entwi­ckelt wird, denn die betriebliche Praxis zeigt ja, dass gerade unqualifizierte Mitarbeiter sehr häufig den Arbeitsplatz wechseln, nicht mehr erscheinen oder nicht bereit sind, in gewissen Branchen zu arbeiten.

Wir haben das Problem zurzeit überall. Im Tourismus finden im Seengebiet die Wirte keine Mitarbeiter mehr, sie sperren tageweise zu, sie sperren ihre Bars zu – und das ist ein großes Problem. Wir haben 2 800 arbeitslos gemeldete Personen im Bezirk, 250 mit


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