Begründung
Laut § 14 Abs 2 des vorliegenden Entwurfs zum Ausbildungspflichtgesetz ist die Erstellung eines Perspektiven- und Betreuungsplanes für bestimmte Jugendliche vorgesehen. Die vorgeschlagene Formulierung legt nahe, dass es grundsätzlich nicht darum geht, dass bestimmte (Aus-)Bildungsziele im Rahmen der Ausbildungspflicht erreicht werden sollen, sondern lediglich darum, beliebige Maßnahmen zu setzen, mit denen die Ausbildungspflicht erfüllt wird. Die nun vorgeschlagene Ergänzung soll sicherstellen, dass auch konkrete, für das Individuum erreichbare und auch messbare bzw. nachweisbare Ausbildungsziele erreicht werden. Ohne diese Ergänzung bleibt es unbedeutend, ob Jugendliche auch tatsächlich eine zielführende Ausbildung mit entsprechenden Zielen erhält, sonders es lediglich darum geht, diese Jugendlichen aus der NEET-Statistik zu entfernen und damit zwar quantitativ etwas zu erreichen, was allerdings qualitativ keine Auswirkungen auf die mittel- und langfristige Lebensrealität dieser Jugendlichen haben wird.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Wurm zu Wort gemeldet. Ich bitte, die Bestimmungen der Geschäftsordnung dazu einzuhalten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.15
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Die Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig hat in Ihren Ausführungen behauptet, es das vorliegende Gesetz betrifft 5 Prozent der Jugendlichen in Österreich.
Ich berichtige: Tatsächlich sind es laut Ihren eigenen Aussagen in der Beilage der Regierungsvorlage 13 Prozent. Das ist doch um einiges mehr. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Winzig. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.16
Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir selbst im ländlichen Raum über 50 Prozent beim AMS arbeitslos gemeldete Personen mit maximal einem Pflichtschulabschluss haben, dann ist es höchste Zeit, die Erziehungsberechtigten in die Pflicht zu nehmen, sich um die Ausbildung ihrer Kinder zu kümmern. Natürlich, Herr Kollege Loacker, die Erfüllung der Bildungsstandards ist Voraussetzung, das brauchen wir nicht schönzureden, und wir von der Sparte Industrie der Wirtschaftskammer machen da auch sehr viel, damit die Pädagogen und Pädagoginnen unterstützt werden, diese Bildungsstandards auch in den Schulen zu erreichen.
Nichtsdestotrotz haben wir über 5 000 Jugendliche pro Jahr, die auf dem Weg sind, lebenslange Sozialfälle zu werden. Wir kennen in den Lebensläufen die traurigen Geschichten, einmal on-job, einmal off-job, und ich erhoffe mir auch, dass mit dieser Ausbildungskontinuität bei den Jugendlichen mehr Motivation, mehr Arbeitswilligkeit entwickelt wird, denn die betriebliche Praxis zeigt ja, dass gerade unqualifizierte Mitarbeiter sehr häufig den Arbeitsplatz wechseln, nicht mehr erscheinen oder nicht bereit sind, in gewissen Branchen zu arbeiten.
Wir haben das Problem zurzeit überall. Im Tourismus finden im Seengebiet die Wirte keine Mitarbeiter mehr, sie sperren tageweise zu, sie sperren ihre Bars zu – und das ist ein großes Problem. Wir haben 2 800 arbeitslos gemeldete Personen im Bezirk, 250 mit
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