Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutschkurse und Alphabetisierung für jugendliche Asylwerber von Beginn an
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden im Zusammenhang mit der besonderen Situation von jugendlichen Asylwerberinnen und Asylwerbern im Alter zwischen 15 und 18 Jahren ersucht,
die Asylverfahren für jugendliche Asylwerberinnen und Asylwerber, deren Anträge aussichtsreich sind, weil sie aus Kriegsgebieten kommen, nach Möglichkeit weiter zu beschleunigen;
die Zeit des Asylverfahrens zu nutzen, um jugendlichen Asylwerberinnen und Asylwerbern die effektive Teilnahme an Deutsch- und Alphabetisierungskursen bis zum Niveau A1 zu ermöglichen;
die für Deutsch- bzw. Alphabetisierungskurse von Bund und Ländern bis Ende 2017 im Budget bzw. im BFRG vorgesehenen Mittel in Höhe von rund 27 Mio. Euro so einzusetzen, dass dadurch möglichst allen jugendlichen Asylwerberinnen und Asylwerbern die Teilnahme an Deutsch- bzw. Alphabetisierungskursen einschließlich notwendiger Fahrtkosten für Trainer/innen bzw. Teilnehmer/innen ermöglicht wird.“
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Praktisch bedeutet das für junge Asylwerber und Asylwerberinnen eine stärkere und breitere Einbeziehung in das Jugendcoaching, also mehr Beratung und Betreuung. Praktisch bedeutet das Deutsch- und Alphabetisierungskurse für alle, auch inklusive der Übernahme der Fahrtkosten. (Abg. Kickl: Alphabetisierung in der Muttersprache oder in Deutsch? – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sowohl als auch!) Das ist nämlich in der Praxis oft ein Hindernis, um diese Kurse wirklich besuchen zu können. Und es gibt auch eine Erweiterung und eine Erleichterung des Zugangs zu Mangellehrberufen. Auch das, denke ich, ist ein wichtiger Punkt: dass hier individuell auf die Situation des jungen Asylwerbers abgezielt wird und das AMS diese unterstützen wird, damit ein Mangellehrberuf auch wirklich angenommen werden kann.
Trotzdem – ich verhehle es nicht – wäre es uns lieber gewesen, wenn die jungen Asylwerber gänzlich in das Gesetz mit einbezogen wären. Es gab auch viele Institutionen, Organisationen, die sich ebenfalls dafür ausgesprochen haben.
Deshalb bringe ich dazu einen Abänderungsantrag ein, der kopiert wurde und hoffentlich an Sie verteilt wurde, weil er so umfangreich ist. Ich möchte ihn in groben Zügen erläutern:
Es geht im Prinzip darum, dass die asylwerbenden Jugendlichen umfassend in das Gesetz einbezogen werden. Der Rest des Antrags bezieht sich auf Änderungen, die sich auf den verschiedensten Ebenen daraus ergeben, das heißt, erläutert eigentlich nur die strukturellen, institutionellen und finanziellen Konsequenzen der Einbeziehung von asylwerbenden Jugendlichen.
Meine Damen und Herren, alles in allem ist dieses dreiteilige Paket ein gutes Paket, und ich möchte mich für diesen Kompromiss bedanken. Ich möchte mich bei den Regierungsparteien bedanken, natürlich auch beim Herrn Minister, ganz explizit auch bei Frau Dr. Kotzegger und Herrn Dr. Hartig und den MitarbeiterInnen vom Grünen Klub, die daran gearbeitet haben. Ich denke, es waren intensive, es waren auch harte Verhandlungen. (Abg. Kickl: Beinhart verhandelt!) Letztlich ist es gelungen, allen Menschen, die
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