Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 129

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hier bei uns sind, ein Stückchen unter die Arme zu greifen. Es geht darum, diesen Men­schen eine Chance zu geben, eine Chance auf ein Leben, das für sie auch halbwegs be­wältigbar ist. Wir Grüne haben uns dafür entschieden, dieser Chance eine Chance zu ge­ben, und deshalb werden wir diesem Paket zustimmen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Wöginger.)

14.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Sowohl der Entschließungsantrag als auch der Abän­derungsantrag sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutschkurse und Alphabetisierung für jugendliche Asylwer­ber von Beginn an

Eingebracht in der NR-Sitzung am 6. Juli 2016 im Zuge der Debatte zum Tagesord­nungspunkt 2, Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (1178 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsge­setz geändert wird, die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche ge­regelt wird (Ausbildungspflichtgesetz) sowie das Arbeitsmarktservicegesetz, das Behin­derteneinstellungs-gesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wer­den (Jugendausbildungsgesetz) (1219 d.B.)

In der Bundesbetreuung werden schon seit jeher Deutschkurse abgehalten. Diese ver­mitteln der Bundesbetreuung entsprechend - weil die Personen bei uns ja nur ver­gleichsweise kurz untergebracht sind - die absoluten Basiskenntnisse. Der Bund nimmt für die Periode vom 1.7.2016 bis 31.12.2017 für Deutschkurse für Asylwerber insge­samt 16,25 Mio Euro in die Hand. Dieser Betrag stellt 60 % der Gesamtsumme dar, die für Deutsch investiert wird, da die restlichen 40 % von den Bundesländern aufgebracht werden. In Summe werden daher von Bund und Ländern in den nächsten 18 Monaten rd. 27 Mio EUR in Deutschkurse für Asylwerberinnen und Asylwerber investiert. Diese Investitionen stellen sicher, dass Asylwerberinnen und Asylwerber die Möglichkeit be­kommen sollen, an Alphabetisierungskursen sowie an Kursen bis zum Niveau A1 teil­zunehmen. Für den Fall einer schutzgewährenden Entscheidung der Asylbehörden sind damit die Voraussetzungen geschaffen, dass die dann Asylberechtigten oder Subsidiär Schutzberechtigten im Rahmen der Ausbildungspflicht auch wirklich sinnvoll an Kursen teilnehmen zu können.

Die Abhaltung dieser Deutschkurse wird seitens der Bundesländer über Projektträger förderfinanziert vergeben und so sichergestellt, dass auf die tatsächlichen Bedürfnisse vor Ort in der Landesgrundversorgung bestmöglich eingegangen werden kann.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden im Zusammenhang mit der be­sonderen Situation von jugendlichen Asylwerberinnen und Asylwerbern im Alter zwi­schen 15 und 18 Jahren ersucht,

die Asylverfahren für jugendliche Asylwerberinnen und Asylwerber, deren Anträge aus­sichtsreich sind, weil sie aus Kriegsgebieten kommen, nach Möglichkeit weiter zu be­schleunigen;

 


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