Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 134

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"Die Zeit des Wartens auf den Asylbescheid muss mit Sprachkursen, Vorbereitungskur­sen auf den Pflichtschulabschluss genutzt werden, um die spätere Arbeitsmarktintegra­tion zu erleichtern und überhaupt zu ermöglichen." (Stellungnahme Arbeiterkammer, S. 5)

Zukunftsperspektive aus asylpolitischer Sicht

In der Debatte wurde immer das Argument angeführt, durch eine Miteinbeziehung wür­den "falsche Signale" gesetzt, der Zugang zu Sprachkursen und Bildungsangeboten be­reits in der Phase des Asylverfahrens würde ein "Pull-Faktor" darstellen und es wür­den falsche Erwartungen bei den AsylwerberInnen als auch bei ihren UnterstützerInnen er­zeugt. Diese Argumentation vernachlässigt die Verantwortung der Gesellschaft sich mit der Situation von Flüchtlingen ganzheitlich (und nicht nur im Bereich der Unterkünfte) zu befassen und es macht gesetzliche NEETs, also junge Menschen, die aufgrund der ge­setzlichen Lage auf das Nichtstun zurückgeworfen sind. Und für dieses Nichtstun dann auch Kritik ausgesetzt sind.

Bei den derzeitigen Asylverfahren liegt die Anerkennungsrate bei 80%, das bedeutet dass diese Flüchtlinge eine Zukunftsperspektive in Österreich haben, aber durch die derzeitige Situation unversorgt gelassen werden. Bei cirka 20% wird mittels negativen Asylbescheids entschieden, diese Jugendliche werden ausgewiesen bzw. bleiben als subsidiär Schutzbedürftige in Österreich. In beiden Szenarien können Sprach- und Bil­dungskenntnisse in die nächste Lebensphase mitgenommen werden. Dies macht auch eine Stellungnahme deutlich: "Im Falle einer Rückkehr ins Heimatland stellt eine abge­schlossene Ausbildung für die jungen Menschen eine wertvolle Ressource dar, die auch zur Verbesserung der Arbeitschancen im Herkunftsland beitragen kann, was insgesamt der Entwicklung des Herkunftslandes einen Beitrag leisten kann. Die UMFs sind daher proaktiv in die Zielgruppe dieser Gesetzesmaterie einzubeziehen. In allen Varianten ist es eine Investition in die Zukunft." (Stellungnahme Caritas, S. 3)

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.33.05

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplô­mé: Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist, glaube ich, ein ganz entscheidender Schritt, den wir heute machen. Viele Jugendliche in Österreich, nämlich 5 000 pro Jahr, haben keine Chance oder schaffen es im normalen Leben nicht, zu einer Berufsausbildung zu kommen. Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig hat schon darauf hingewiesen: Sie sind daher dreimal leichter arbeitslos und sie sind am Ende ih­res Berufslebens viermal öfter als Hilfsarbeiterinnen und Hilfsarbeiter tätig.

Meine Bitte an Sie ist: Denken Sie nach! Manche Jugendliche haben keine Eltern, die sie in ihrer Berufswahl unterstützen, haben keine Möglichkeiten in der Schule, haben sich dort schwergetan. Mit dem heutigen Ausbildungspflichtgesetz schaffen wir die Mög­lichkeiten, dass junge Menschen motiviert werden, einen Ausbildungsplan zu erarbeiten.

Wir sagen dem Jugendcoaching: Geht zu den Jugendlichen hin! Wir machen nachge­hende Sozialarbeit mit dem Ziel, jeder Jugendlichen/jedem Jugendlichen in Österreich zu sagen: Komm, jetzt hast du eine Chance, mach eine Ausbildung! Für deine Lebens­situation ist diese Ausbildungsmaßnahme geeignet!

Mein Ziel ist, dass jeder Jugendliche eine adäquate Chance bekommt, eine Berufsaus­bildung zu erreichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können jetzt jammern. Wir können jam­mern, dass irgendetwas im Bildungssystem nicht funktioniert hat. Aber: Was nutzt das


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