Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 154

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Das heißt, das Problem bei der Mindestsicherung liegt nicht oben, sondern unten, weil es sich für ihn nicht rentiert, einmal einen Job anzunehmen, wo er vielleicht 800 € ver­dient, weil man ihm ab ungefähr 150 € – je nach Bundesland wieder unterschiedlich – al­les wegradiert. (Abg. Wöginger: Aber 800 € ist auch nicht gerade viel!) Es braucht ein Einschleifen und einen Erwerbsanreiz von unten, denn sonst nützt die ganze Deckelung nichts. (Zwischenruf des Abg. Hagen.)

Und Sie werden auch zugeben, dass man einen unterschiedlichen Bedarf bei einer Fa­milie hat, je nachdem, ob sie zum Beispiel zwei Erwachsene und ein Kind oder zwei Er­wachsene und vier Kinder umfasst. (Abg. Wöginger: Da gibt es Familienbeihilfe, Kolle­ge Loacker!)

Da kommen wir zu einem anderen Problem: Der Faktor Familie wird doppelt vergütet, nämlich einmal seitens der Mindestsicherung, weil man pro Kind einen Zuschlag auf die Mindestsicherung bekommt, und das andere Mal von der steuerlichen Seite her, mit Fa­milienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und so weiter. Man darf sich zu Recht die Frage stel­len, warum man den Faktor Familie zweimal vergütet. Ich verstehe Ihre Ausführungen so, dass Sie sich diese Frage auch stellen.

Eine weitere Frage, der wir uns nähern sollten, bezieht sich auf die Sachleistungen. Wenn es den Verdacht gibt, dass Gelder teilweise in die Heimatländer der Berechtigten überwiesen werden, dann müssen wir uns fragen, ob wir nicht mehr in Richtung Sach­leistungen gehen, damit dann Barmittel eben nicht zu einem anderen Zweck verwendet werden als den für sie gedachten.

Ein weiterer Punkt: Der Rechnungshof kritisiert seit Jahren das Nebeneinander von zwei Basissystemen, nämlich auf der einen Seite die Mindestsicherung und auf der anderen Seite die Notstandshilfe. Es gibt viele Notstandshilfebezieher, die diese Leistung über Jahre beziehen, einige sogar über 20 Jahre. Und weil die Notstandshilfe niedriger als der Richtsatz für die Mindestsicherung ist, stocken sie auf.

Die Folge davon ist, dass sich zwei Behörden um dieselbe Person kümmern – das AMS zahlt die Notstandshilfe und die Bezirksverwaltungsbehörde die Mindestsicherung. Je­doch weiß die linke Hand in Österreich nicht, was die rechte tut. Es ist an sich schon ineffizient, dass man mehrere Behörden hat, die an derselben Person arbeiten. (Zwi­schenruf des Abg. Hagen.) Das heißt, man müsste die Notstandshilfe zeitlich begren­zen, damit alle diese Bezieher der Basisvorsorge nach – unseres Erachtens – zwei Jah­ren Arbeitslosengeld, Notstandshilfe in die Mindestsicherung übergeleitet werden, in ein gemeinsames System.

Was wir des Weiteren brauchen, ist eine Transparenzdatenbank, damit wir auch im So­zialwesen wissen, was die unterschiedlichen Stellen den einzelnen Beziehern überhaupt zuführen. Wenn man als Amt jemandem eine Beihilfe zuspricht, muss man ja auch wis­sen, was der sonst noch bekommt. Und da geschieht gar nichts. Da geschieht auch in den von Ihnen regierten Bundesländern nichts.

Wenn Sie den Abstand zwischen denen, die arbeiten, und denen, die nicht arbeiten, ver­ringern wollen, sollte man sich vielleicht auch einmal überlegen, ob nicht die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu hoch sind und sich deswegen das Arbeiten nicht ren­tiert. Da gäbe es viel zu tun. (Beifall bei den NEOS.)

15.39


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Ing. Dietrich zu Wort. – Bitte.

 


15.39.34

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Ge­schätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal einen


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