Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 162

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Die Wichtigkeit einer Ausbildung bis 18 ist nicht in der Ausbildungsdauer, sondern viel­mehr im Ausbildungserfolg und einem positiven Abschluss gelegen.

Der Gesetzgeber ist gefordert, Maßnahmen zu setzen, um den Jugendlichen den Ein­stieg ins Berufsleben mit einer entsprechenden Ausbildung zu erleichtern. Ausbildende Unternehmen wie auch Auszubildende sollten beispielsweise für die Dauer der Lehr­verpflichtung im Bereich der Lohnnebenkosten entlastet werden. Ebenso könnten steu­erliche Erfolgsprämien für positiv abgeschlossene Berufsausbildungen angedacht wer­den. Aber eine rein zeitliche Verpflichtung, quasi ein Absitzen der Ausbildungsverpflich­tung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres geht am Ziel vorbei.

Der gegenständliche Antrag befasst sich weiters mit der Ausbildung asyl- und schutz­berechtigter Jugendlicher, wonach diese Ausbildungsverpflichtung auch für diese Per­sonengruppe Gültigkeit haben soll. Eine Grundausbildung einschließlich einer Sprach­ausbildung erfordert durchschnittlich sieben Jahre. Da Asyl allerdings definitiv kein Recht auf Dauer ist und bestenfalls nach drei Jahren die jeweiligen Asylgründe neu überprüft und bewertet werden, ist ein Ausbildungsabschluss nicht zu erwarten.

Wenngleich Bildung und Beschäftigung die Integration fördern, sind eine gemeinsame, gesamtheitliche Betrachtung und Gesetzgebung in dieser Form weder zielführend noch sinnvoll. – Danke.

16.11


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


16.11.52

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschau­er und Zuschauerinnen! Jeder junge Mensch, der heutzutage das Bildungssystem ohne einen Abschluss verlässt oder keine Berufsausbildung macht, wird in den nächsten Jah­ren und Jahrzehnten höchstwahrscheinlich nicht von seiner Erwerbsarbeit leben können. Solch ein junger Mensch wird in den nächsten Jahren ganz massiv auf staatliche Un­terstützung angewiesen sein.

Allein aus dem Grund und um Menschen zu stärken, ihr Leben selbst und selbstbe­stimmt leben zu können, macht es Sinn, dass wir heute dieses Paket mit der Ausbil­dungspflicht beziehungsweise Ausbildungsgarantie beschließen.

Ich möchte Ihnen aber auch von einem ganz konkreten Jugendlichen erzählen, von ei­nem 16-jährigen jungen Mann, den ich vor ein paar Wochen am Tag der Kinderrechte kennengelernt habe. Sein Name ist Mahmud. Er ist 16 Jahre alt. Er stammt aus Syrien. Er ist mit seinen Eltern gemeinsam aus Syrien geflüchtet. Auf der Flucht wurde er von ihnen getrennt und lebt jetzt in der Steiermark in einer kleinen Ortschaft.

Er hat mir erzählt, dass er sehr froh und dankbar ist, in Österreich Aufnahme und Un­terstützung gefunden zu haben, dass er das sehr schätzt und dass er sich dafür be­dankt. Gleichzeitig hat er erzählt, er würde so gerne, lieber heute als morgen, die Lan­dessprache lernen. Aber in der kleinen Ortschaft, wo er lebt, gibt es keine Deutsch­kurse. Er müsste ungefähr eine Stunde lang mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum nächs­ten Deutschkurs fahren, den er sich nicht leisten kann. Und er kann sich auch die Trans­portmittel dorthin, jeden Tag eine Stunde mit dem Bus zum nächsten Deutschkurs zu fahren, nicht leisten.

Mit diesem Paket, das wir heute mit Zweidrittelmehrheit beschließen, werden wir ge­meinsam dafür sorgen, dass dieser 16-jährige Syrer, dieser Mahmud, und viele andere junge Menschen in seiner Situation endlich Deutschkurse besuchen können, die Lan­dessprache lernen dürfen, was sie sich sehnlichst wünschen.

 


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