Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 161

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saft behandelt werden würde. Das würde nicht reichen. In beiden Fällen muss man die Ursachen behandeln. Das wäre der richtige Ansatz. – Danke schön. (Beifall bei Abge­ordneten der FPÖ.)

16.06


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


16.06.38

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Da­men und Herren! Die Ausbildungspflicht bis 18 ist ein wichtiger weiterer Schritt im Be­reich der Qualifizierungsmaßnahmen für Jugendliche. Warum das so wichtig ist, belegt ja die Zahl: Rund 5 000 Jugendliche jedes Jahrgangs verfügen über keine weiterfüh­rende Ausbildung. Heute ist hier der Eindruck entstanden, alle diese 5 000 Jugendli­chen seien Migranten. Das stimmt nicht, meine Damen und Herren, denn von diesen 5 000 Jugendlichen, die jährlich diese Qualifizierungsziele nicht schaffen, hat nur ein Drittel Migrationshintergrund und zwei Drittel sind ohne Migrationshintergrund. Bei diesen über 3 000 Österreicherinnen und Österreichern sind viele lernschwache Jugendliche da­bei und viele, die auch familiäre Probleme haben.

Ich sage Ihnen jetzt ein Beispiel, meine Damen und Herren. Es gibt ein großes öster­reichisches Unternehmen, das im Ausmaß von 10 Prozent seiner jährlich eingestellten Lehrlinge lernschwache, also schulisch wirklich schlechte Jugendliche aufnimmt, die sonst keine Chance auf eine Berufsausbildung hätten oder auf dem Arbeitsmarkt unterzu­kommen. Und da war ein Jugendlicher dabei, dessen Schulabschlusszeugnis die No­ten 3 bis 5 ausgewiesen hat: 3 im Sport, 4 und 5 in den anderen Gegenständen. Des­sen Eltern, muss man auch dazusagen, wären als alkoholkrank einzustufen. Dieser Ju­gendliche hat die Chance, die ihm diese Firma geboten hat, genutzt. Er hat zwischen 15 und 18 eine Ausbildung in diesem Unternehmen erhalten, die er mit seinem 18. Le­bensjahr mit einer positiven Lehrabschlussprüfung abgeschlossen hat. Er ist eine Stüt­ze des Unternehmens geworden und hat jetzt gerade die Meisterprüfung positiv abge­schlossen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Genau das, meine Damen und Herren, ist für mich diese Ausbildungspflicht: eine Chan­ce für alle betroffenen Jugendlichen, so wie ich es Ihnen in meinem Beispiel geschil­dert habe. Dieses Gesetz ermöglicht es, ihnen einen positiven Start in ihr Leben zu ge­ben und für sie eine Win-win-Situation zu schaffen. Und dafür, lieber Herr Minister, möchte ich dir recht herzlich danken. (Beifall bei der SPÖ.)

16.08


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


16.08.59

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Zum Thema Ausbildungspflicht: Eine fundierte Ausbildung ist die Grundlage für einen erfolgreichen Lebensweg. In Zeiten anhaltend steigender Preise für Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs sowie hoher Lohnnebenkosten ist eine gu­te und abgeschlossene Berufsausbildung wichtiger denn je.

Prinzipiell wäre einer Ausbildungsverpflichtung zuzustimmen, dieser Antrag ist jedoch als realitätsfremd abzulehnen.

Dieses Ausbildungspflichtgesetz geht von einer Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebens­jahr aus und zielt somit vordergründig auf Lehrberufe ab. Fakt ist jedoch, dass nicht ge­nügend Lehrplätze bestimmter Berufsgruppen für auszubildende Jugendliche angebo­ten werden können. Für eine große Anzahl Auszubildender liegt die Hürde bereits bei der Suche nach einem qualifizierten Ausbildungsplatz.

 


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