Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 160

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behinderte Menschen nicht ausgenommen sind, sondern gleich mitgenommen werden, denn niemand darf zurückgelassen werden. Es ist auch ein Zeichen der Chancengleich­heit, wenn behinderte Menschen auch diese Ausbildungsgarantie bis 18 haben. Wir ha­ben sehr gute Erfolge gerade mit der teilqualifizierten Lehre, bei der die Ausbildung in der Berufsschule und in Unternehmen stattfindet, und das gehört auch ausgebaut und erweitert in den berufsbildenden mittleren Schulen.

Warum ich heute hier einen Luftballon mitgebracht habe: Heute ist der 6. Juli, und heu­te genau vor elf Jahren wurde die österreichische Gebärdensprache hier im Parlament verfassungsrechtlich verankert. Danach, nach diesem Beschluss, haben Gehörlosenver­treter als Zeichen der Freude im Volksgarten türkise Luftballone steigen lassen, türkise deshalb, weil Türkis die Farbe der Gebärdensprache ist. Es tragen heute auch einige hier türkise Ribbons.

Ja, elf Jahre ist das her, und einiges hat sich bewegt. Es hat damals zwei Schulen in der Pädagogik gegeben: entweder Gebärdensprache oder Lautsprache. Heute gibt es bilinguale Klassen, und das gehört natürlich noch viel weiter ausgebaut. Der Weg ist das Ziel.

Es hat sich viel verändert. Auch im Parlament werden heute alle Plenarsitzungen in Ge­bärdensprache übersetzt. Es gibt eine gehörlose Abgeordnete; Helene Jarmer war da­mals noch Aktivistin. Oder: Die „Zeit im Bild 2“ wird täglich in die Gebärdensprache über­setzt. Auch die Neujahrsansprache des Bundespräsidenten wird in Gebärdensprache übersetzt. Das war vor elf Jahren undenkbar.

Verfassungsrechtliche Bestimmungen haben Wirkungen, und seit Beginn dieser Legis­laturperiode fordere ich am Ende jeder Rede, dass die Menschenwürde in der Verfas­sung verankert werden muss. Ich glaube, dass das auch eine wichtige gesellschaftli­che Maßnahme wäre und auch Wirkungen auf die Politik und darauf, wie wir hier agie­ren, hätte.

Oops! (Der Luftballon löst sich und steigt bis zur Decke des Sitzungssaales.) Elf Jahre später steigt wieder ein Luftballon – kann passieren. Sei er ein Zeichen dafür, was wir hier im Parlament beschließen und was verfassungsrechtliche Bestimmungen bewirken können. In sechs Stunden ist das Zeichen wieder weg. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

16.04


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


16.05.02

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche: Mit diesem Gesetz will diese Bundesregierung die hohe Ar­beitslosenrate bei Jugendlichen bekämpfen und hier gegensteuern. Optisch, haben wir heute schon gehört, ist das ein richtiger Ansatz, aber noch wichtiger wäre es, Herr Mi­nister, beim Bildungssystem anzusetzen. Hier könnte man viel mehr erreichen und den jugendlichen Menschen eine Grundbasis für das weitere Leben bieten.

Es ist richtig und auch ganz wichtig, dass man junge Menschen unterstützt, die es aus eigener Kraft nicht schaffen, über die Schulpflicht hinaus eine Ausbildung zu absolvie­ren. Dass dieses Ausbildungspflichtgesetz der richtige Ansatz dafür ist, glaube ich per­sönlich nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ab 2018 drohen Strafen bis zu 500 € für die Erziehungsberechtigten. Das ist der total falsche Ansatz. Der richtige Ansatz wäre der Bildungsbereich. Mit diesem Gesetz werden Symptome behandelt und nicht die Ursa­chen. Das wäre das Gleiche, wie wenn ein schwer kranker Mensch mit einem Husten-


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