Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 181

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ger Kleinarbeit mit den Opferverbänden, mit den Leuten vor Ort, mit den Angestellten zu dieser seriösen Lösung gekommen sind. Vielen, vielen Dank für diese nachhaltige Ge­denkstättenarbeit! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Walser.)

Weil Sie, Herr Kollege Walser, gesagt haben, das Memorial wäre nicht finanziell abge­sichert: Auch das ist mir ganz besonders wichtig. Wenn Sie sich dieses Gesetz hin­sichtlich der Finanzierung anschauen, so findet sich im § 4, dass die Republik Öster­reich in Zukunft verpflichtet ist, dieser KZ-Gedenkstätte jährlich anzupassende finan­zielle Zuwendungen zu geben – jährlich anzupassende! (Zwischenruf des Abg. Wal­ser.) Sogar für Notfälle ist in diesem Gesetz vorgesorgt! (Abg. Walser: … dann he­rausgenommen! Im Entwurf war es noch drinnen, warum haben Sie es herausgenom­men?)

Noch dazu, Herr Kollege Walser, bekommt diese Bundesanstalt eine gewisse Eigen­ständigkeit – eine Eigenständigkeit insofern, als sie Drittmittel einnehmen kann, und ei­ne Eigenständigkeit insofern, als man sie mit Schenkungen bedenken und dass man die­ser Bundesanstalt auch Erbschaften zukommen lassen kann. (Abg. Walser: Die dann dem Minister abgeliefert werden müssen!) Damit wird diese Gedenkstätte in Zukunft bes­ser abgesichert, als sie je zuvor abgesichert war. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Walser.)

Das Gesetz sichert dieser Gedenkstätte aber auch mehr Unabhängigkeit, nämlich durch ein unabhängiges Kuratorium, das einen Aufsichtsrat hat. – Sie sprachen von Proporz. Ich möchte Sie darauf hinweisen, was in dem Gesetz steht:

„Die Bundesanstalt hat wissenschaftliche, pädagogische, kultur- und gedenkpolitische Auf­gaben in gemeinnütziger Weise öffentlich wahrzunehmen.“

Dass daher das Wissenschaftsministerium miteinbezogen ist, dass daher das Unter­richtsministerium miteinbezogen ist und dass daher das Bundeskanzleramt als für Kul­tur zuständige Einheit miteinbezogen ist, versteht sich wohl von selbst! (Abg. Walser: Lieber wären mir Fachleute!) So denkt nur der Schelm, wenn er meint, das wäre Proporz.

Hier geht es um Inhalt, hier geht es um Nachhaltigkeit, und ich glaube, wir können sehr, sehr stolz darauf sein, dass wir hier diese Gedenkarbeit als Teil unseres demokrati­schen Selbstverständnisses gesetzlich verankern, denn im Gedenken und im Erinnern soll uns niemand übertreffen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.17


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.

 


17.17.35

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Mit dem Gedenkstättengesetz und der Gründung der Bundes­anstalt „KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial“ legen wir heute als Na­tionalrat ein klares Bekenntnis zur antifaschistischen Erinnerungs- und Aufklärungsar­beit ab und übernehmen, wie das Kollege Gerstl bereits angesprochen hat, sowohl poli­tische als auch budgetäre Verantwortung für die Erinnerungsarbeit in Mauthausen, in Gu­sen, aber auch in allen anderen fast 50 ehemaligen Außen-, Neben- und Arbeitslagern in ganz Österreich.

In diesen Stätten der Unmenschlichkeit, des Grauens und des Todes wurden vom NS-Unrechtssystem zwischen 1938 und 1945 etwa 190 000 Menschen unter unmenschli­chen Bedingungen inhaftiert, zur Zwangsarbeit genötigt und fast 90 000 Männer, Frau­en und Kinder von den Nazi-Schergen ermordet.

Zur Geschichte: Vor fast 70 Jahren hat die sowjetische Militärbehörde der Republik Ös­terreich dieses Gelände mit der Auflage übertragen, einen Gedächtnisort zu errichten,


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