Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 200

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cher – auch nicht beschusssicher –, noch könnten sie im Bereich Stichverletzungen wirk­lich ausreichenden Schutz gewährleisten. Schon gar nicht hätte dieser tragische Mord, diese Verletzung – ich habe mich beim Verletzten selbst überzeugt – durch eine solche Unterziehschutzweste verhindert werden können.

Ich denke, wir sollten da den Experten vertrauen, die mit den Polizistinnen und Polizis­ten nach bestem Wissen und Gewissen das beste Produkt auswählen und bei dem, was derzeit am Markt erhältlich ist, auch die Verhältnismäßigkeit von Bewegungsfrei­heit und Einsatzsicherheit mit berücksichtigen.

Ich meine, wir sollten uns nur der Meinung der Experten verpflichtet fühlen. Ich biete dieser Expertengruppe das sehr wohl wieder an, auch Ihre Überlegungen, Herr Abge­ordneter Hagen, aber ich glaube, sie denken derzeit in Richtung eines sogenannten Über­ziehgilets, das mehr Sicherheit bietet als die Unterziehweste und das in dieser Form auch die Bewegungsfreiheit und daher vielleicht auch die Sicherheit erhöht, indem es auch wirklich getragen wird. Für uns ist ja die wesentliche Voraussetzung, dass die Wes­ten auch getragen werden können und dass die Beamten im Ernstfall auch sicherlich danach greifen. Wir merken ja immer wieder, wie viele Fehlalarme es eigentlich gibt – Sie haben es ja gerade erwähnt –, und wissen, dass daher oftmals nicht die entspre­chenden Handlungen gesetzt werden.

Ich denke, das Wichtigste ist, dass wir allen unseren Mannschaften eine geeignete Aus­rüstung mitgeben können, die sie auch leicht und schnell anziehen können und durch die sie daher wirklich sicher sind.

Ich würde Sie bitten, wirklich drauf zu vertrauen, dass die Expertengruppe das beste Material und die beste Möglichkeit auswählt. Die Budgetmittel dafür sind vorgesehen. Ich bitte aber auch darum, zu bedenken, dass der Beschaffungsvorgang eine gewisse Zeit dauert. Die jeweiligen Bestellvorgänge sind aber bereits eingeleitet.

Das wollte ich zu diesem Entschließungsantrag sagen: dass da längst entsprechende Maßnahmen gesetzt wurden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


18.28.28

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz enthält durchaus auch Punkte, die wir Grüne gutheißen, obwohl wir dem Ge­setzentwurf heute nicht zustimmen werden, etwa den Ausbau im Bereich des Gewalt­schutzes, dass die Wegweisung nicht mehr nur im Zusammenhang mit der Wohnung möglich ist, sondern auch bei Schulen, Kindergärten und anderen sensiblen Plätzen.

Es gibt aber auch einige Punkte in diesem Gesetz, die man in der Debatte schon näher beleuchten muss. Dieses Gesetz macht die Polizei irgendwie zu einer Art österreichi­scher Gouvernante, indem man den Straftatbestand Störung der öffentlichen Ordnung auf eine derart absurde Art und Weise novelliert, dass eigentlich nicht mehr klar ist, was strafbar ist und was nicht.

Es hat den Straftatbestand schon früher gegeben, und da war klar: Das Verhalten muss­te besonders rücksichtlos sein, und es musste die öffentliche Ordnung stören.

Jetzt, nach der Novelle, genügt ein Verhalten, das dazu geeignet ist, ein Ärgernis her­vorzurufen, und die öffentliche Ordnung muss gestört sein. Das heißt, „besonders rück­sichtslos“ fällt weg.

Ich sage deswegen „Gouvernante“: weil man da die Polizei irgendwie zu einer Art Er­ziehungsberechtigten macht. Das ist nicht Sinn und Zweck der Polizeiarbeit, und das schadet auch der Bestimmtheit des Strafparagrafen.

 


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