aber die Beobachtung einer Amtshandlung muss möglich sein, und da darf nicht der Möglichkeit Tür und Tor geöffnet werden, dass man sich irgendwie abschottet.
Daher: Man kann dem nicht zustimmen, weil da eine absurde Erweiterung eines Straftatbestands, nämlich der Störung der öffentlichen Ordnung, vorgenommen wird. Das wird auch vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten, weil das Bestimmtheitsgebot des Gesetzes eindeutig verletzt ist. Irgendwann wird irgendjemand angezeigt werden, der wird zum Verfassungsgerichtshof gehen, und dort werden wir es wieder einmal amtlich bekommen, dass wir – also nicht wir Grüne, wir stimmen nicht zu, aber die, die zustimmen – als Gesetzgeber, Sie verzeihen, gepfuscht haben. – Danke schön – natürlich nicht fürs Pfuschen. (Beifall bei den Grünen.)
18.33
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
18.33
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Schießereien im öffentlichen Raum, wie man sie eigentlich aus amerikanischen Filmen kennt, haben wir letzte Woche in Wien erlebt. Ein junger Polizist ist seinen Verletzungen erlegen, der zweite liegt mit schweren Verletzungen im Krankenhaus – mein tiefstes Beileid den Familien. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ, Grünen, NEOS und Team Stronach.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zu diesem Tagesordnungspunkt die erste und einzige weibliche Rednerin hier am RednerInnenpult und möchte darauf hinweisen, dass mit dieser Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes in einem im Europavergleich in Österreich ohnehin schon vorbildlichen Gesetzesbereich eine weitere Lücke geschlossen wird.
Ich erinnere an das 1. Gewaltschutzgesetz; im nächsten Jahr wird es 20 Jahre alt. 2006 ist das Anti-Stalking-Gesetz in Kraft getreten. Dann kamen das 2. und das 3. Gewaltschutzgesetz, und nun wird eine weitere Lücke geschlossen, es kommt ein weiterer Mosaikstein im Gewaltschutz hinzu, es wird nämlich eine Maßnahme im Verwaltungsverfahren gesetzt.
Wir sprechen da von Tatbeständen der Gewalt gegen Frauen. Jede dritte Frau war schon einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt, so sagt es die europäische Grundrechteagentur. Sehr geehrte Damen und Herren, daher begrüße ich die frauenpolitischen Aspekte dieses Gesetzes – eine wichtige Maßnahme.
Es wurden präventive Instrumente geschaffen, zum Beispiel – darauf wurde schon eingegangen – in der Frage der Täterbelehrung. Das ist eine wichtige Maßnahme zur Normverdeutlichung. Der Minister hat im Ausschuss auch davon gesprochen, dass es entsprechende Belehrungen und Schulungen für die Polizei gibt. Das ist zu begrüßen. Es geht darum, dass die Täter, dass die Gefährder darauf hingewiesen werden, was das für eine Rechtsfolge hat, wenn sie so weitermachen. Das ist in diesem Zusammenhang eine wichtige Maßnahme im Rahmen der Prävention.
Es wurde auch Wünschen von Familien und Kinderrechtsorganisationen entsprochen, die gesagt haben, sie brauchen Maßnahmen, sie brauchen Instrumente, um Täter davon abzuhalten, vor Schulen ihr Unwesen zu treiben. Betretungsverbote können nunmehr auch für Kindergärten und Schulen ausgesprochen werden. Das ist eine wichtige Maßnahme, die von Eltern, von PädagogInnen immer wieder gefordert wurde. Auch dass im Akutfall sprengelübergreifendes Einschreiten möglich ist, ist zu begrüßen.
Alles in allem ist diese Maßnahme im frauenpolitischen Bereich ein weiterer Mosaikstein zu einem schon europaweit beachteten Gewaltschutzinstrumentarium in Österreich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.37
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