Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 281

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Vollzugsgesetz) erlassen wird und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Ge­setz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (1247 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 15 und 16 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte. (Abg. Krainer: Da wird sich der Holub aber freuen! – Abg. Kogler – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich bin zu Wort gemeldet?) – Sie sind zu Wort gemeldet, Herr Abgeordneter!

 


21.33.56

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Wieso bin ich schon zu Wort gemeldet? Wo ist dieser Abänderungsantrag, habts den schon eingebracht? Unsere Fraktion ist informiert, dass vor Kurzem ein Abänderungsantrag eingebracht wurde, und ich sage nur zu einem Thema etwas, wo es um 150 Millionen € geht. Da geht es wieder genau darum, eine Pleite von semikriminellen Jungs (Heiterkeit der Abg. Königsberger-Ludwig) abzu­decken – Auer von Welsbach.

Natürlich sollen die Anleger in einem gewissen Ausmaß geschützt werden, da gibt es ja auch einen Schutz bis 20 000 € und so weiter und so fort, obwohl man sich schon die Frage stellen muss, ob ein jeder geschützt werden muss – wenn auch nur bis 20 000 € –, der irgendwelchen windigen Versprechungen glaubt, wenn einer 10 Prozent Zinsen verspricht, und die Allgemeinheit soll dann immer haften. – Seis drum, da geht es ja um eine ganz andere Konstruktion, die leider im Ergebnis fehlerhaft ist.

Da ist eigentlich ein Fonds eingerichtet, der für solche Haftungsfragen zuständig ist, der sollte sinnvollerweise auch aus der Branche heraus dotiert werden, so ähnlich, wie das bei den Banken jetzt gemacht wird. Allein die Dotierungsvorschriften, die es da gibt, sind so minimal, dass, wenn einmal etwas passiert, der Fonds selbst ein Pleitekandidat ist. Der, der die Pleite abfedern soll, steht selbst in der Pleite.

Jetzt habe ich schon ein Verständnis dafür, dass man argumentiert: Na gut, wie stehen wir denn da, wenn das wieder die Runde macht – Finanzplatz, was weiß ich –, wie schaut denn das alles aus? Ja, aber da muss die Lösung wohl schon auch sein, dass wir über die Zeit gestreckt die Beiträge, die da aus dieser Branche zu zahlen sind, eben auch ein­heben. Deshalb wäre der Lösungsvorschlag zumindest à la longue ein ganz anderer, als jetzt per Gesetz, wenn dieser Abänderungsantrag jetzt so eingebracht wird, kommt. Ich bin nicht nur mit der Lösung nicht zufrieden, wie Sie hören, ich bin vor allem auch über diese Vorgangsweise empört. Ich sage dazu noch kurz etwas.

Wir hätten im Finanzausschuss die Möglichkeit gehabt, genau das zu beraten. Es hat ja immerhin – deshalb wäre es für uns ja nicht völlig sachfremd oder neu gewesen – eine Regierungsvorlage im Haus gegeben, die einen ähnlichen Inhalt hatte. Die wurde von der Tagesordnung genommen. Es ist aber mit nichts angekündigt worden, dass ge­nau die heute wieder kommt.

Wenn Sie da so operieren, dann sage ich für meine Fraktion im Finanzausschuss gleich einmal Folgendes: Mir hat ja das schon gereicht mit der Bestellung zur Rechnungshof­präsidentin. Das war ja nicht nur jämmerlich, das war geradezu verhandlungstechnisch und parlamentarisch widerlich. Da will ich überhaupt nicht mehr dabei sein bei diesen gemeinsamen Beschlüssen. Was man sich aber hier in letzter Zeit leistet, wie da die parlamentarische Arbeit eigentlich am Schmäh gehalten wird – das könnt ihr euch be­halten!

 


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