men, und mit Artikel 2 können die Grenzen des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes um 12,5 Milliarden € angehoben werden.
Für jene Gläubiger, die eine Barabfindung bevorzugen, muss das Land Kärnten einen Ausgleichsfonds mit 1,2 Milliarden € einrichten, und zwar für den Fall, dass 100 Prozent der Gläubiger zustimmen, wobei sich – und eines ist ganz wesentlich – im Falle des Erreichens der Zweidrittelmehrheit die Gläubiger bereits im Memorandum of Understanding verpflichtet haben, diese Vereinbarung auch anzunehmen. Darum geht es schlussendlich.
Damit könnte das Schlusskapitel im Hypo-Desaster geschrieben werden, denn wenn die Gläubigereinigung gelingt, ist das Land Kärnten mit einem Schlag haftungsfrei. Damit könnte auch das unrühmliche Kapitel der freiheitlichen Landespolitik endlich abgeschlossen werden.
Allerdings – und das haben wir heute schon gehört und vom Kollegen Angerer bestätigt bekommen – hat die FPÖ weder im Finanzausschuss zugestimmt, noch wird sie heute diesem Gesetz zustimmen. Das lässt für mich eigentlich nur einen Schluss zu: Die Freiheitlichen fürchten sich schlicht und ergreifend vor diesem Gesetz. Sie fürchten sich wahrscheinlich genau deswegen, weil nämlich mit diesem Beschluss die tatsächliche Höhe und das Ausmaß freiheitlicher Regierungsverantwortung festgeschrieben wird und somit die Misswirtschaft blauer Politiker und die damit verbundenen Belastungen für alle österreichischen Steuerzahler und Steuerzahlerinnen definitiv und glasklar sichtbar werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir, die SPÖ, stimmen jedenfalls diesem vorliegenden Gesetz zu, und jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich selbst ein Bild von der FPÖ anhand deren Abstimmungsverhaltens machen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Groiß.)
21.32
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1152 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1186 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Übernahmegesetz geändert werden (1246 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1174 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT-
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