Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 279

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21.26.15

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Haftungsgesetz ermöglicht es, Folgen aus dem Hypo-Desaster zu bereinigen. Es geht um eine gemeinsame Vorgangsweise von Bund und Land – dem Land Kärnten –, damit das Bundesland eine Einigung mit den HETA-Gläubigern erzielen kann. Damit ist es möglich, eine finanzielle Bürde, die uns alle belastet, zu erleichtern.

Warum ist dieser Beschluss heute überhaupt so wichtig und notwendig? – Blenden wir zurück in das Jahr 2000: Ab damals hat die Malaise bekanntlich ihren Ausgang genom­men. Ab 2000 und insbesondere in den Jahren danach hat das Land Kärnten Haftun­gen in Milliardenhöhe übernommen, mehr als das Zehnfache des Landesbudgets, da­für hat das Land Haftungsprovisionen erhalten.

Wie wurden diese Mittel verwendet? (Abg. Fekter: Spielgeld! Politisches Spielgeld!) – Die damals politisch Verantwortlichen haben Prestigeprojekte finanziert, zahlreiche Prestige­projekte ohne Kontrolle, ich darf erinnern: an die Seebühne beispielsweise, an eine Flug­linie, an das Fußballstadion. Wer waren die Verantwortlichen? – Wir haben es bereits ge­hört: Pfeifenberger, Haider und Dobernig. Sie alle hätten die Stopptaste drücken kön­nen, haben es aber nicht getan. Sie haben ihre Verantwortung nicht wahrgenommen.

Wo war die Verantwortung damals bei den Haftungen, beim Geldverbrauchen? Wo ist die Verantwortung jetzt, nämlich die Verantwortung derjenigen, die dieses Debakel ver­ursacht haben, wo helfen sie beim Aufräumen dieses Scherbenhaufens? Warum frage ich Sie das? – Weil die FPÖ heute diesem Gesetz nicht zustimmt und damit ein wei­teres Mal keine Lösungskompetenz zeigt. Charakterlich erinnert das an Großbritannien und Brexit.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Dankeschön an alle, die diesem Gesetz heute zu­stimmen. Sie ermöglichen es, eine Lösung mit den HETA-Gläubigern zu finden. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.28


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Un­terrainer. – Bitte.

 


21.28.55

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Warum müssen wir heute über­haupt das Haftungsgesetz-Kärnten beschließen? – Es ist ganz einfach: weil nämlich die FPÖ in Kärnten verantwortungslos gehandelt hat! Die Wahrheit ist, sie hat einzig Klien­tel- und Selbstbereicherungspolitik betrieben und mit dem Hypo-Desaster das Schick­sal der Kärntner und Kärntnerinnen aufs Spiel gesetzt – so ist es gewesen, und das lässt sich nicht wegdiskutieren.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Minister, Kolleginnen und Kollegen im Saal, liebe Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Fakt ist: Die Haftungen, die die Hypo Alpe-Adria bis 2007 eingegangen ist, betragen aktuell rund 11 Milliarden €, und Fakt ist, dass im Zuge der HETA eine Beteiligung der Gläubiger durch Schuldenschnitt möglich ist. Das bedeutet, das Finanzministerium kann den Gläubigern ein Angebot un­terbreiten und zumindest zwei Drittel der Gläubiger müssen diesem zustimmen.

Jetzt zum Gesetz selbst, damit man auch weiß, was da drinnen steht und worum es geht: Mit den Gläubigergruppen wurde im März dieses Jahres ein Memorandum of Under­standing vereinbart. Das heißt, den Gläubigern wird dabei eine Abfindungsquote von 75 Prozent des Nominale und den Nachranggläubigern eine Quote von 30 Prozent an­geboten.

Durch das vorliegende Haftungsgesetz-Kärnten kann der Bund Haftungen für Kredit­operationen des Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds bis zu 11 Milliarden € überneh-


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