Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 289

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papiere. Weiteres zeigt die Notwendigkeit des enormen Finanzierungsbeitrages der öf­fentlichen Hand mit der Novelle des WAG, dass ein einzelner Sicherungsfall die finan­ziellen Möglichkeiten der Sicherungseinrichtung bei weitem übersteigt. Es müssen da­her Möglichkeiten gefunden werden, die einen ausreichenden Kapitalstock der Siche­rungseinrichtung sicherstellen, dies könnte durch höhere Beiträge oder eine breitere Fi­nanzierungsbasis erreicht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat unter Berücksich­tigung der unionsrechtlichen Vorgaben bis 30.9.2016 eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, mit der sichergestellt ist, dass in Zukunft Wertverluste einer Anlage nicht mehr Anwen­dungsfälle der Anlegerentschädigung werden und gegebenenfalls Anwendungsfälle der Anlegerentschädigung ohne finanzielle Zuschüsse der öffentlichen Hand von dieser selbst getragen werden können. Die Ausgestaltung des allfälligen Ausbaus des Siche­rungskreises (wie im ESAEG, BGBl. 117/2015 vorgesehen) der Finanzdienstleistungs­branche ist dabei ebenfalls zu evaluieren.“

*****

21.50.52

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag ge­trennt vornehme. (Abg. Brosz: Zur Geschäftsbehandlung, bitte!) – Herr Abgeordneter, ich bin im Abstimmungsverfahren. (Abg. Brosz: Sie haben das Croquis in der Rede von Herrn Kollegen Krainer vorgelegt! Das ist …! – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Herr Ab­geordneter, ich bin im Abstimmungsvorgang. Ich habe die Debatte geschlossen. Wir sind in der Abstimmung.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Invest­mentfondsgesetz und das Übernahmegesetz geändert werden, in 1246 der Beilagen. (Abg. Kogler: Das wird ja immer schrecklicher! Undemokratischer Laden!)

Hiezu liegt ein Zusatzantrag der Abgeordneten Ing. Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und dann über den Ge­setzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen. (Abg. Kogler: Ja, genau vor zwei Minuten, und es geht um 150 Millionen € – nur für das Protokoll!)

Die Abgeordneten Ing. Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zu­satzantrag betreffend die Einfügung einer neuen Ziffer 5 in Artikel 2 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Antrag eintreten, um ein zustimmen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Ein­gang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

 


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