wirke, bleibt immer noch die zivilrechtliche Seite der Schadenersatzansprüche, und die ist für den potenziellen Kronzeugen oft mindestens genauso erdrückend wie die strafrechtliche Seite. Auch da sollte man nachdenken, ob man den Kronzeugen privilegiert, aber nicht auf Kosten der Opfer und der Betroffenen, sondern möglicherweise jener Personen, die dann im Rahmen des Strafverfahrens als Täter enttarnt werden. Die Idee ist, dass beispielsweise der Kronzeuge nur eine Ausfallshaftung übernimmt.
Wir werden das diskutieren. Ich bin jedenfalls froh, dass Sie im Herbst eine Kronzeugenregelung vorlegen werden und wir dieses wichtige Instrument ausbauen und nicht einschlafen lassen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
22.34
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
22.34
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche jetzt zum Thema Kontenregister. Steuerflucht, Geldwäsche und andere dubiose Praktiken der Geldverschleierung kosten uns in Europa jährlich unglaubliche geschätzte 1 000 Milliarden €. Ebenso unglaublich ist es, wenn man sich vor Augen führt, dass dies in Europa pro Kopf 2 000 € ausmacht – Geld, welches den europäischen Staaten dann für wertvolle Investitionen fehlt.
Ein vollständiges und effizientes Kontenregister ist daher unbedingt notwendig, dieses wird zu vereinfachten Kontenauskünften führen und Informationen über Geschäftsverbindungen ab 1. März 2015 enthalten. Allerdings verschiebt sich die Anwendung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes vom 1. August auf den 1. Oktober 2016. Das Kontenregister ist zwar schon ab August in Betrieb, aber die Kreditinstitute brauchen noch Zeit zur Vorbereitung der notwendigen Daten. Die Kreditinstitute haben die Initiallieferung erst bis spätestens 30. September 2016 zu übermitteln. Sinnvolle Abfragen sind erst mit Abschluss der Initiallieferung möglich, die Staatsanwaltschaften werden daher erst ab 1. Oktober 2016 die Möglichkeit haben, Einschau in das Kontenregister zu nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)
22.36
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1226 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Einlauf
Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1780/A(E) bis 1801/A(E) eingebracht worden sind.
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