Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 49

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Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat die gesetzlichen Grund­lagen zur Beschlussfassung vorzulegen, die sicherstellen, dass es österreichweit künf­tig einheitliche Mindeststandards zum Personaleinsatz von diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, PflegefachassistentInnen und PflegeassistentInnen gibt.

Der Anteil der diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen hat in Kranken­an­stalten mindestens 50 Prozent zu betragen, um die pflegerische Qualität sicherzu­stellen.

2. Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Gesetz zur Beschlussfassung vorzulegen, das ein Auslaufen der einjährig aus­gebildeten Pflegeassistenz bis 2020 vorsieht.

3. Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, spätestens bis Ende 2016 mit allen dafür zuständigen Stellen Maßnahmen zu vereinbaren, die sicherstellen, dass

a) die Wartezeiten der PatientInnen auf eine MRT- oder CT-Untersuchung kürzer wer­den sowie

b) in medizinisch dringenden Fällen umgehend eine kassenfinanzierte bildgebende Untersuchung ermöglicht wird, ohne Zuzahlungen leisten zu müssen.

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Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.41


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Judith Schwentner; Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde

betreffend Gesundheits-und Krankenpflegegesetz: Mindestpersonalschlüssel, Auslau­fen der Pflegeassistenz-Ausbildung und Wartezeiten für MRT-/CT-Untersuchungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1194 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Kran­kenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreife­prü­fungs­gesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden (GuKG-Novelle 2016) (1240 d.B.)

Begründung

Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GukG-Novelle 2016) bringt umfangreiche Verbesserungen für den gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege. Dazu zählt die in Aussicht gestellte vollständige Überführung der Ausbildung in den tertiären Sektor, die Aktualisierung der Tätigkeitsbereiche mit der Möglichkeit Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern, sowie die Ausweitung der Kompetenzen bei der medizinischen Diagnostik und Therapie und eine vereinfachte


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