Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat die gesetzlichen Grundlagen zur Beschlussfassung vorzulegen, die sicherstellen, dass es österreichweit künftig einheitliche Mindeststandards zum Personaleinsatz von diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, PflegefachassistentInnen und PflegeassistentInnen gibt.
Der Anteil der diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen hat in Krankenanstalten mindestens 50 Prozent zu betragen, um die pflegerische Qualität sicherzustellen.
2. Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Gesetz zur Beschlussfassung vorzulegen, das ein Auslaufen der einjährig ausgebildeten Pflegeassistenz bis 2020 vorsieht.
3. Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, spätestens bis Ende 2016 mit allen dafür zuständigen Stellen Maßnahmen zu vereinbaren, die sicherstellen, dass
a) die Wartezeiten der PatientInnen auf eine MRT- oder CT-Untersuchung kürzer werden sowie
b) in medizinisch dringenden Fällen umgehend eine kassenfinanzierte bildgebende Untersuchung ermöglicht wird, ohne Zuzahlungen leisten zu müssen.
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Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.41
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva Mückstein, Judith Schwentner; Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Gesundheits-und Krankenpflegegesetz: Mindestpersonalschlüssel, Auslaufen der Pflegeassistenz-Ausbildung und Wartezeiten für MRT-/CT-Untersuchungen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1194 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden (GuKG-Novelle 2016) (1240 d.B.)
Begründung
Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GukG-Novelle 2016) bringt umfangreiche Verbesserungen für den gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege. Dazu zählt die in Aussicht gestellte vollständige Überführung der Ausbildung in den tertiären Sektor, die Aktualisierung der Tätigkeitsbereiche mit der Möglichkeit Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern, sowie die Ausweitung der Kompetenzen bei der medizinischen Diagnostik und Therapie und eine vereinfachte
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