Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 71

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den gehobenen Gesundheits- und Krankenpflegedienst an den Fachhochschulen zur Verfügung zu stellen. Es sind keine Gründe ersichtlich, die ein weiteres Hinauszögern der Umstellungsphase bis Ende 2023 auf insgesamt 17 Jahre notwendig machen würden. Es entspricht auch dem Wunsch der Berufsvertretung sowie der Ausbil­dungsträger an den Fachhochschulen, dass die Übergangsfrist Ende 2019 ausläuft. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Überführung der Ausbildung in den tertiären Bildungssektor nicht mehr zurückgenommen wird.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


11.34.21

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dem Gesundheits- und Krankenpflege­gesetz werden die vor allem durch die demografische Entwicklung geprägten Herausforderungen an die Gesundheits- und Krankenpflege in Teilbereichen Lösungen zugeführt – Lösungen, die helfen sollen, die Versorgung sicherzustellen.

Mit dieser Novelle werden langjährige Forderungen nach einer Aufwertung der Pflege­berufe auf den international üblichen Standard erfüllt. Das bedeutet meiner Meinung nach eine Attraktivierung des Berufsbilds. Gestärkt wird diese Attraktivierung auch durch den Zugang mit Matura, Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung. Ich bin überzeugt davon, dass damit auch zusätzliche Zielgruppen für diesen Beruf ange­sprochen werden können.

Es gibt viele positive Aspekte, die auch heute schon eingehend erläutert wurden, allerdings – und auch das wurde schon angesprochen – gab es durchaus eine Reihe von kritischen Anmerkungen, vor allem aus der Praxis, und auf einige möchte ich eingehen.

Es sei eine Nivellierung nach unten zulasten der Qualität zu befürchten; wo jetzt mit dreijährig ausgebildetem, diplomiertem Personal gearbeitet werde, werden künftig zweijährig ausgebildete Pflegefachassistenten zum Einsatz kommen. – Aus meiner Sicht liegt es an den Trägern der Krankenanstalten, diesen Sorgen entgegenzutreten, denn nur durch eine entsprechende Qualität kann man natürlich auch dem Versor­gungsauftrag gerecht werden.

Kritisch gesehen wird auch die Anzahl der jetzt geplanten FH-Ausbildungsplätze und die Frage des Einsatzes des akademischen Personals. Es muss sichergestellt werden, dass es die nötige Anzahl an Ausbildungsplätzen gibt und dass künftig FH-Absol­ventInnen auch unmittelbar am Krankenbett des Patienten eingesetzt werden.

Die Pflege wird in Österreich nicht nur in den Krankenhäusern, sondern auch im Sozialbereich, insbesondere der Altenarbeit geleistet. Auch in diesem Bereich wird die GuKG-Novelle massive Auswirkungen beziehungsweise Konsequenzen haben. Daher braucht es für diesen Bereich aus meiner Sicht noch zusätzliche Regelungen.

Außerdem ist die Durchlässigkeit in der Ausbildung für die unterschiedlichen Berufe wichtig und notwendig. Ich erachte es auch als positiv – Franz-Joseph Huainigg hat es schon angesprochen –, dass mit dieser Ausschussfeststellung die Durchführung der pflegerischen Tätigkeit im Behindertenbereich entsprechend thematisiert wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zusammenfassend ist das meiner Meinung nach eine wichtige Gesetzesnovelle, die heute beschlossen wird. Ich bin überzeugt davon, dass unter Mitwirkung aller Betroffenen im Sinne des gesamtstaatlichen Versorgungs­auftrags die Umsetzung gelingen wird. Sehen wir es als Chance!, wie Erwin Rasinger


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