Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 73

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Verknappungspolitik trifft da mit voller Wucht jene in der Gesellschaft, die sich nicht wehren können und die wirklich in der schlimmsten Situation sind – Kinder und Jugendliche. Ich glaube, wenn wir uns nicht mit diesem Problem beschäftigen und da in den nächsten paar Jahren Verbesserungen erreichen, dann ist das mit Verlaub für Österreich ein unwürdiger Zustand. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Mückstein.)

11.41


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. – Bitte.

 


11.41.36

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich spreche heute zum Antrag der Abgeordneten Keck, Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird.

Worum geht es? – Es gibt in der Honorarordnung im tierärztlichen Berufsrecht Mindesttarife, die verordnet werden. Das widerspricht der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Aus diesem Grund hat die EU auch ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. (Zwischenruf des Abg. Loacker, der mit dem Daumen nach oben deutet.) Dem wollen wir natürlich entgegentreten und diese Honorarordnung entsprechend abändern, sodass diese in Zukunft Richtsätze und Empfehlungen beinhalten soll. Diese Honorar­ordnung wird also mit diesem Gesetz dergestalt abgeändert werden, dass die Frau Gesundheitsministerin in der Zukunft keine Mindesttarife mehr verordnen wird, sondern die Tierärztekammer Richtsätze und Empfehlungen festzusetzen hat.

Meine geschätzten Damen und Herren! Die Tierärzte sind eine wichtige Berufsgruppe, und sie brauchen auch ein Umfeld und die Rahmenbedingungen, die ihnen Anreize bieten, eine Tierarztpraxis zu betreiben. Vor allem gibt es Unterschiede in der Attra­ktivität, je nachdem, ob in der Stadt eine Kleintiergemeinschaftspraxis betrieben wird oder am Land ein Großtierpraktiker 365 Tage im Jahr da sein muss. Andererseits sind es natürlich gerade die Bäuerinnen und Bauern, die einem gewaltigen Kostendruck ausgesetzt sind (Abg. Steinbichler: … verlangen eh was dafür! – Abg. Riemer: Geh Leo, gib eine Ruh!), und die Tierarztkosten stellen in einem viehhal­tenden Betrieb oft einen erheblichen Teil der Aufwendungen dar.

Meine geschätzten Damen und Herren! Diesen Spagat haben wir zu meistern. (Abg. Steinbichler: Jawohl, es ist ein Spagat!) Es ist daher durchaus legitim, Entlastungs­maßnahmen für die bäuerlichen Betriebe zu fordern. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Doppler. – Abg. Steinbichler: … Spagat!) Ob diese Entlastungs­maßnahmen nun finanzieller Natur sind oder darin bestehen, bürokratische Hürden abzubauen oder überbordende praxisfremde Auflagen und Vorschriften zu entfernen, beides sollte – nein, beides muss – angedacht werden. Wenn in der nächsten Zukunft die Tierhaltungsverordnung geändert wird, dann wird es Gelegenheit dazu geben.

Ich denke, wir sollten dann auch die Worte, die heute bei einem anderen Punkt schon gesprochen worden sind, entsprechend beachten. Ich zitiere dazu Erwin Rasinger, der gesagt hat: Paragraphen alleine helfen nicht!, und Frau Kollegin Königsberger-Ludwig, die gesagt hat: Wir brauchen eine „alltagstaugliche Lösung“.

Für den heute vorliegenden Gesetzentwurf ersuche ich um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

11.44


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


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