Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 78

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meiner Meinung nach ein großer Dank. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

Frau Ministerin! Wichtig ist auch die Tatsache, dass Sie eine Lösung in Bezug auf die MRI-Untersuchungen suchen – das haben wir schon des Öfteren hier besprochen. Es kann nicht sein, dass schwerkranke Menschen drei, vier Monate oder länger auf eine Magnetresonanz-Untersuchung warten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das neue Gesundheits- und Krankenpfle­gegesetz sieht nun drei Berufsgruppen vor: Pflegeassistent, Pflegefachassistent und gehobener Dienst. Darüber hinaus gibt es Spezialisierungen, die Pflegeausbildung Neu mit akademischem Abschluss.

Die drei Pflegeberufe unterscheiden sich laut dem neuen Gesetz sowohl was ihre Ausbildung als auch was den Aufgabenbereich betrifft. Für die Pflegeassistenz, mit der die Pflegehilfe aufgewertet werden soll, ist eine einjährige Ausbildung notwendig. Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz beträgt zwei Jahre, dabei muss mindestens die Hälfte auf die Theorie und mindestens ein Drittel auf die Praxis entfallen. Der geho­bene Dienst trägt die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in allen Versorgungsformen und -stufen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sehe bei diesem neuen Pflegegesetz die Gefahr, dass wir den gehobenen Dienst nicht mehr zu den Patienten schicken, sondern dass diese Bediensteten im Dienstzimmer – Herr Dr. Rasinger, Sie werden mir da recht geben – als Bürokraten oder als Verwaltungsassistenten ihre Tätigkeit verrichten müssen. Natürlich haben wir auch im Gesundheitsbereich Bürokratie, und es ist eine große Gefahr, die da besteht.

Mit dieser Novelle soll auch der Beruf der „Schwester“ abgeschafft werden, meine Damen und Herren. Ich glaube nicht, dass sich „Schwester“ im Volksmund so ohne Weiteres abschaffen lässt, denn ich glaube auch nicht, dass der Patient dann sagt, jetzt kann er nicht mehr die Schwester rufen, sondern muss die Pflegeassistenz oder sonst wen rufen. Der Beruf der Schwester wird, wie ich meine, weiterleben, wenn er auch im Gesetz nicht mehr verankert ist. – Herzlichen Dank. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Schwentner.)

12.00


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


12.00.49

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Ich darf mich vorweg Kollegen Doppler anschließen und ganz besonders all jenen Frauen und Männern und Jugendlichen und NGOs, die im Pflegedienst tätig sind, einen aufrichtigen Dank aussprechen, weil ich das aus meiner Jugend kenne, und darf mich Kollegen Doppler vor allem dahin gehend anschließen, dass weniger die Berufsbezeichnung wichtig ist.

Ich kann mich noch erinnern, als ich ein kleiner Bub war, wie wichtig bei uns im Hause aufgrund der Krebserkrankung meiner Mutter eine der Familienhelferinnen war, die damals auf dem Land tätig waren, weil sie eine Ersatzmutter war.

Vorhin wurde die 365-Tage-Hilfe angesprochen: Jawohl, die Kranken sind auch an 365 Tagen im Jahr zu betreuen und zu pflegen, und deshalb eine aufrichtige Aner­kennung und ein Dankeschön. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Zu meinem darüber hinausgehenden Redebeitrag haben mich aber die Kollegen Eßl und Riemer bewegt, weil im vorliegenden Gesetz auch das Tierärztegesetz geändert


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