Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 89

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Vergleichbar dem Gesundheits- und Krankenpflegebeirat soll auch für Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste ein Fachbeirat geschaffen werden.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


12.25.06

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Ministerin! Wertes Hohes Haus! Wenn wir heute dieser Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Gesundheitsberuferegisters nicht zustimmen, dann heißt das nicht, dass wir dieses Register grundsätzlich ablehnen. Wir werden aber die Vorgangsweise, wie sich die Sozialpartner die Einrichtungen Österreichs aufteilen, nicht mittragen.

Um die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene im Bereich der Dienstneh­mer­freizügigkeit zu erfüllen, ist ein Register einzurichten. Das ist auch in Ordnung so. Im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode ist auf einmal die „Regis­trie­rung der Berufsberechtigungen sowie der absolvierten Fortbildungen und die Ausstellung von Berufsausweisen“ durch die „bestehenden überbetrieblichen Interes­sensvertretungen“ vorgesehen.

Was heißt das? – Das heißt, die Führung des Gesundheitsberuferegisters durch die Bundesarbeitskammer erfolgt entsprechend dem Regierungsprogramm und keines­wegs aufgrund einer gesetzlichen Notwendigkeit und schon gar nicht auf Wunsch der betroffenen Berufsgruppen.

Da dieses politische Vorhaben in einem ersten Entwurf, der vor einem Jahr vorgelegt wurde, aufgrund der großen Mobilmachung der Betroffenen nicht zustande gekommen ist, hat man sich jetzt auf eine wahrlich typisch österreichische Lösung geeinigt. Dabei hat sich leider nicht bestätigt, dass, was lange währt, auf jeden Fall besser wird. Das ist hier leider nicht der Fall.

Die Hälfte des medizinischen Personals, die Angestellten, wird der Arbeiterkammer zugeschoben beziehungsweise dort registriert, und die andere Hälfte, die der Selb­ständigen, wird bei der Gesundheit Österreich GmbH registriert, also in einer nachge­ordneten Dienststelle des Gesundheitsministeriums.

Diese Gesetzwerdung möchte ich im Kontext einer weiteren Gesetzesänderung, die wir heute durchgeführt haben, noch einmal betrachten, und zwar im Kontext der Änderung des Tierärztegesetzes. Genau in diesem Bereich hat die Europäische Union die Verhältnisse in Österreich kritisiert und sogar mit einem Vertragsverlet­zungs­verfahren gedroht, weil die Honorarordnung der Tierärzte in Österreich bisher eine Genehmigung durch die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen benötigt hat und weil die Genehmigung erst nach Anhörung der Kammer der gewerblichen Wirtschaft, des Österreichischen Arbeiterkammertages, des Österreichischen Gewerkschafts­bundes und der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs erteilt wurde. Jetzt haben wir dasselbe in Dunkelgrün noch einmal. Dieses Genehmi­gungs­verfahren beim Tierärztegesetz musste zum Glück gestrichen werden, und die Tier­ärzte und ihre Standesvertretung haben sich selbst eine Honorarordnung gegeben. Das Ganze geschah ganz einfach ohne politischen Proporz und ohne Mitwirken der Politik.

Dieses Beispiel sollte unserer Meinung nach durchaus Schule machen, und die Sozialpartner gehören in Wirklichkeit aus allen Themenbereichen hinaus, bei denen es darum geht, dass sich freie Berufsgruppen selbst organisieren.

 


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