Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 90

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Daher gibt es keine Zustimmung von unserer Seite, denn wir sind der Meinung, dass das kein Klima sein kann, in dem eine freie Wirtschaft in Österreich gedeihen kann. (Beifall beim Team Stronach.)

12.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


12.29.04

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Herr Präsident! Wir werden das Gesetz unterstützen. Es geht, wie wir schon gehört haben, um die Registrierung der diplo­mier­ten Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der MTD-Berufe. Das sind sieben Berufe, die in der Bevölkerung und bei den PatientInnen gar nicht alle so bekannt sind. Des­halb finde ich auch, dass man sie einmal nennen darf: Es geht um die Physio­thera­peutInnen, die biomedizinischen AnalytikerInnen, die DiätologInnen, die Ergothera­peutInnen, die LogopädInnen, die OrthoptistInnen und die Radiologie­tech­nologIn­nen.

Deshalb finde ich es auch sehr wichtig, dass es ein zentrales Register gibt, wo PatientInnen nachschauen können, ob diese Personen, von denen sie vielleicht auf Empfehlung eines Arztes behandelt werden sollen, auch den entsprechenden Qualifi­kationsnachweis haben und ihre Ausbildung entsprechend den Berufsgesetzen durch­geführt haben. Das ist also ein wichtiges Instrument für Patientensicherheit und auch für Transparenz.

Ja, ich gebe meinen Vorrednerinnen und -rednern recht, das ist sicher eine öster­reichische Lösung, aber aus meiner Sicht ist es doch ein Kompromiss im Interesse der Berufsgruppen. Die BerufsgruppenvertreterInnen haben sich dieses Gesetz, die Registrierung und auch den im Gesundheitsministerium angesiedelten Beirat zur Unterstützung der Ministerin in fachlichen Fragen ihrer Profession gewünscht.

Deshalb denke ich, es ist durchaus berechtigt, diesem Gesetz zuzustimmen, auch wenn ich dazusagen möchte, dass wir damals, als das Gesetz am Ende der letzten Legislaturperiode bereits zur Beschlussfassung gekommen ist, nicht zugestimmt haben. Wir finden, dass durch die Registrierung bei der AK die AK die Interessen­ver­tre­tung und zugleich Aufsichtsbehörde und Registrierungsbehörde wäre, und das wäre eine glatte Unvereinbarkeit gewesen, die so nicht tragbar ist. (Präsident Hofer über­nimmt den Vorsitz.)

Jetzt geht es darum, dass die Arbeiterkammer für die Angestellten und die GÖG beziehungsweise das ÖBIG für die Freiberuflichen zuständig ist. In der Mitte gibt es diese Schwierigkeit, jene zu registrieren, die mehr das eine oder mehr das andere sind.

Ich finde es auch sehr gut, dass es jetzt einen Antrag gibt, der sicherstellen soll, dass in Zukunft die Richtlinien für Fort- und Weiterbildung bei der Re-Registrierung ein­geführt werden und dass überlegt werden soll, wie das genau gemacht wird. Es ist schon wichtig, dass, wenn diese Berufsgruppe nach fünf Jahren wieder um die Regis­trierung ansucht, sie gleichzeitig einen Fort- und Weiterbildungsnachweis hat.

Ich kann das auch aus Sicht meiner eigenen Profession sagen, die vor bald 20 oder 25 Jahren damit begonnen hat, sich in der Öffentlichkeit mit ihrer Qualifikation auszu­weisen. Es war sehr, sehr wichtig, dass es da auch einen Beirat gab und noch immer gibt, der im Gesundheitsministerium angesiedelt ist und wo so etwas wie Fort- und Weiterbildungsverpflichtung tatsächlich auch kontrolliert und überprüft wird.

Ich denke, ich habe jetzt alles dazu gesagt. Ich freue mich, dass wir einen gemein­samen Abänderungsantrag haben und dass dem Wunsch nach einem MTD-Fachbeirat nachgekommen wurde. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.32

 


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