Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 91

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.32.58

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Frau Abgeordnete hat es schon gesagt, wir haben dieses Gesetz hier schon einmal beschlossen. Danach wurde es auch im Bundesrat beschlossen und ist am Einspruch zweier Länder gescheitert. Wir haben es jetzt in einer verbesserten Form wieder auf der Tagesordnung. Ich bedanke mich auch sehr, es war eine Bundesrätin, Sonja Zwazl, mit der diese Idee eigentlich entstanden ist, dass wir dieses Gesetz dahin gehend abändern, dass wir zwischen der Gesundheit Österreich GmbH und der Arbeiterkammer splitten.

Kollege Loacker, was die Arbeiterkammer mit den Gesundheitsberufen zu tun hat, ist ganz einfach zu erklären: Im Normalfall – jetzt nicht, weil wir es neu einführen, das heißt, jetzt haben wir Bestehende, die sich registrieren müssen – wird man sich nach seiner Ausbildung in ein Berufsgruppenregister eintragen lassen. Es ist so, dass die Ausbildung, gerade was die Gesundheits- und Krankenpflege betrifft, in Schulen durchgeführt wird, und die sind Mitglieder der Arbeiterkammer. Das heißt, die Arbeiterkammer ist in vielen Fällen bei der Registrierung vor Ort und hat das auch angeboten. Es geht also darum, Wege zu sparen, Kosten zu sparen. Deswegen war der Wunsch auch in vielen Bereichen der Gesundheits- und Krankenpflege da, sich genau dort registrieren zu können, weil es einfach und nah ist.

Es stimmt, dass es im Rahmen der Freiberuflichkeit anders ist. Das ist vor allem etwas, das die jetzige Registrierung von bereits bestehenden Berufen betrifft. Eine frei­berufliche Physiotherapeutin hat mit der Arbeiterkammer gar nichts am Hut. Das war auch einer der Widerstände jener, die gegen dieses Gesetz waren. Das aufzulösen, denke ich, ist uns jetzt gelungen. Eine große Forderung beider – sowohl der Ange­stellten als auch der Freiberuflichen – war, eine Liste zu führen, damit niemand benachteiligt wird. Dem kommen wir auch nach.

Ich bedanke mich sehr für die guten Verhandlungen, dafür, dass wir dieses Gesetz jetzt dann doch noch ein zweites Mal zur Beschlussfassung gebracht haben. Ich hoffe, dass es uns auch gelingt, alle anderen Widerstände danach noch irgendwie gemeinsam zu meistern. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Doppler zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.35.09

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich bin nicht Ihrer Meinung, dass man beim Gesundheitsberuferegister-Gesetz nicht zwei Institutionen geschaffen hat. Man hat ja zwei Institutionen geschaffen. Es stimmt, dass in der Arbeiterkammer bereits diese Registrierungen vorgenommen werden, aber für die Selbständigen ist eben wieder eine andere Institution eingeschaltet worden. Das ist natürlich schon eine Sache, die zu hinterfragen wäre.

Die Registrierung von Angehörigen der Gesundheitsberufe diene der Qualität bezie­hungsweise Patientensicherheit, so heißt es in der Regierungsvorlage. Umgesetzt werden sollten damit EU-Bestimmungen über die Anerkennung von Berufsqualifi­kationen. Ich denke, da liegt auch ein großes Problem.

Gut und schön – was heißt das in der Praxis, Frau Ministerin? – In der Praxis heißt das, dass die Gefahr besteht, dass das Niveau nach unten geht, wenn es um EU-


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